PKV-Beitragsoptimierung

Für jeden Arbeitgeber bedeutet der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung seiner Arbeitnehmer eine Kostenbelastung.Dies gilt auch bei „privat versicherten“ Arbeitnehmern.
Je geringer die PKV-Beiträge sind, umso größer ist der Kostenvorteil des Arbeitgebers.
Da bekanntlich jeder € Kostenreduzierung Reingewinn ohne Zusatzaufwand oder Umsatzsteigerung ist, achten clevere Unternehmer auch auf eine sinnvolle Krankenversicherung Ihrer Arbeitnehmer!

Die gesetzliche Grundlage
§ 204 VVG:
Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und Altersrückstellungen annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadruch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.

Hinterlasse einen Kommentar