Wie sicher sind Ihre Geldanlagen?

Deckblatt 2Etwa 2/3 der deutschen Sparer bewerten die Sicherheit bei Geldanlagen als wichtigstes Argument bei der Auswahl der Anlagemöglichkeiten. Gerade in den momentan turbulenten Zeiten finden Sparbuch, Tagesgeld, Bundesschatzbriefe & Co reißenden Absatz, da sie  durch den Einlagensicherungsfonds als „sichere Häfen“ bei der Geldanlage gelten. Wie sicher der Einlagensicherungsfonds tatsächlich ist, zeigt dieses Video.

Für  diese vermeintliche Sicherheit zahlen viele Anleger allerdings einen hohen Preis: Sollte die Inflationsrate nicht sinken bleibt vom Ersparten nicht viel übrig, viele Sparer erzielen sogar Negativrenditen. Oder verständlicher ausgedrückt: die Renditen der traditionellen festverzinslichen Anlageformen wie Sparbuch, Tagesgeld, Bausparverträge usw. sind so gering, dass der Erhalt der Kaufkraft über die Zeit nicht gewährleistet werden kann.

Der Realzins bestimmt sich als Differenz zwischen Nominalzins  und der Inflationsrate. Aktuell liegen die Nominalzinsen  für Tagesgeldprodukte im Durchschnitt weit unterhalb von 2%.  Liegt die Preissteigerungsrate, wie im Durchschnitt der letzten Jahre, darüber, ergibt sich eine negative Differenz und damit negative Realzinsen. Unter dem Strich bleibt dann für Anleger und Sparer neben dem Verlust an Kaufkraft der Verlust eines weiteren wichtigen Verbündeten bei langfristigen Anlagen: der Zinseszinseffekt.

Eine Besserung ist derzeit nicht in Sicht. Die Nachfrage nach den eher renditeschwachen traditionellen Anlageformen, wie z.B. deutschen Staatsanleihen, ist unverändert hoch. So sieht sich der Bund auch nicht gezwungen höhere Zinsen zu zahlen. Einige Ökonomen nennen dies auch „finanzielle Repression“, da der Staat in den Markt eingreift und seine Finanzierungskosten künstlich niedrig hält.

Die Angst und Verunsicherung vieler Menschen scheint demnach groß genug, dass sie lieber Geldentwertung in Kauf nehmen als Risiken einzugehen. Als Lösung sind also Anlagestrategien gefragt, die eine profitable Verzinsung bei tragfähigem Risiko ermöglichen. Ein ausgewogener Anlage-Mix aus Sicherheit und Risiko könnte der Ausweg aus der Renditelosigkeit sein

Doch schauen wir uns zunächst einmal das Thema Sicherheit durch den Einlagensicherungsfonds etwas näher an.
Die meisten Anleger sind der Meinung, Ihr Geld sei doch bei den Banken sicher.
Entspricht das tatsächlich der Realität? Erzählt wird es uns ja so.

Bitte rechnen Sie selber mit:

Der Einlagensicherungsfonds umfasst momentan ca. 4,9 Milliarden €.

Das Sparguthaben der deutschen Sparer liegt dagegen bei unglaublichen
2.900 Milliarden €
. Hierbei handelt es sich um Sparbücher, Tagesgeldkonten, Festzinsanlagen oder ähnlichem.

Somit sind nur 0,17% des Sparguthabens tatsächlich geschützt und abgesichert.
Wenn Sie 10.000 € bei Ihrer Bank liegen hätten, wären im äußersten Fall nur 0,17% abgesichert, was genau 17 € entspricht. Würde Ihnen das reichen?

Doch es kommt noch besser:
In den Klauseln des Einlagensicherungsfonds ist zu lesen, dass eine Haftung ausgeschlossen ist, wenn es zu einer allgemeinen Finanzkrise kommt.

Denselben Effekt hat eine Feuerwehr, die zwar Kleinbrände löscht, sich aber weigert zu einem Großbrand auszurücken.

Weitere Informationen mit entsprechenden Gesetzestexten hierzu vermittelt dieses Video.

Jetzt könnten Sie sagen: „Bundeskanzlerin Merkel hat aber im Jahr 2008 die Sicherheit der Spareinlagen garantiert!“

Das stimmt, allerdings wurde dieses Versprechen nicht rechtlich abgesichert!  

Der Abgeordnete Christian Ströbele, von den Grünen, hat die Bundesregierung zur Rechtslage der Garantie-Erklärung von Frau Merkel zu deutschen Sparguthaben befragt.
In der Drucksache 16/10510, Frage 35 wurde sein Anliegen und die Antwort der Staatssekretärin Nicolette Kressl wie folgt dokumentiert:

Die Erklärung zur Garantie der privaten Spareinlagen stellt eine rein politische Erklärung dar. Hieraus lässt sich für die Bürger keine rechtsverbindliche und damit selbständig einklagbare Garantieerklärung ableiten.

Also alles nur „heiße Luft“?

Es gibt keine Staatsgarantie. Ein Blick ins Gesetz bestätigt das.

Das Einlagensicherungsgesetz § 8 Absatz 1 sagt eindeutig:
„Die Mittel für die Entschädigung werden durch die Beiträge der Institute (Banken) erbracht.“

Vom Staat ist hier nicht die Rede. Dieses Gesetz wurde auch seit 2008 nicht mehr geändert.
Und in § 8 Absatz 10 steht:
„Für die Erfüllung der Verpflichtungen haftet die Entschädigungseinrichtung nur mit dem auf Grund der Beitragszahlungen (von den Banken)  zur Verfügung stehenden Vermögens.“

Der Bundesverband der Banken sagt auch dazu:
„Die gesetzliche Absicherung ist nicht für den Einsatz von mehreren Pleiten gedacht.“

Und es sind nur 4,9 Milliarden € verfügbar, bei 2.900 Milliarden € Sparguthaben.

Zusammenfassend kann man feststellen: Es ist nicht alles Gold, was glänzt!

Allerdings gibt es tatsächlich genügend solide und hochverzinste Alternativen zu den vermeintlich sicheren und verlustreichen Bankprodukten!

Informieren Sie sich in unserem E-Book „Geld richtig anlegen“.

 

Ihr
Kompetenzteam SicherPlanen

Hinterlasse einen Kommentar