Regelungen für Wohnriester wurden verbessert

Staatlich gefördert

Da die eigene Immobilie in Deutschland als beste Form der Altersvorsorge anerkannt ist, hat der Gesetzgeber im Jahr 2008 die Nutzung von Riester-verträgen beim Erwerb von Wohneigentum ermöglicht. Wer eine Immobilie kauft oder baut, kann seither den Vorteil staatlicher Unterstützung beanspruchen. Diese Eigenheimrente ist beliebt, ihre Regelungen gelten jedoch als starr. Jetzt hat der Gesetzgeber nachgebessert. Davon profitieren vor allem Sparer, die Riester-Guthaben in eine Immobilie stecken wollen. Der sog. Wohnriester kann sowohl als Rentenversicherung und Banksparplan als auch in Form eines Bausparvertrages genutzt werden, um Eigenkapital anzusparen.

Ein staatlich geförderter Riester-Bausparvertrag lohnt sich allerdings nur, wenn man nach der Sparphase auch das Darlehen abruft. Wer sich allerdings  gegen das Bauen entscheidet, behält ein schlecht verzinstes Guthaben und hätte sein Geld besser in einen guten anderen Sparplan gesteckt.

Außerdem kann man den Wohniester auch zum Entschulden einer Immobilie einsetzen. Bausparkassen, Banken und Sparkassen bieten spezielle Darlehen an, die sich mit Hilfe der staatlichen Förderung tilgen lassen. Dank der Zulage geht das schneller als bei vergleichbaren ungeförderten Krediten.

Auch bei Wohnriester gibt der Staat pro Jahr 154 Euro dazu, wenn der Sparer pro Jahr 4% seines Bruttoeinkommens einzahlt, maximal jedoch 2100 Euro. Für jedes Kind kommen weitere 185 Euro dazu, für Kinder die ab 2008 geborenen sind sogar je 300 Euro. Zusätzlich prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung, ob ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben in Betracht kommt.

Ein bereits existierender Riester-Sparvertrag kann auch als Eigenkapital eingesetzt oder zur Tilgung eines Baudarlehen verwendet werden. Eine Kapitalentnahme für diese Zwecke muss bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt und von dieser freigegeben werden.

Genau wie normale Riester-Renten muss auch Wohnriester-Guthaben im Alter versteuert werden. 

Zur einfacheren und flexibleren Nutzung von Wohnriester hat der Gesetzgeber mit Gültigkeit ab 01. Juli 2013 einige Änderungen beschlossen. Laut den Regelungen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes dürfen Sparer jetzt unter anderem jederzeit Kapital aus einem Riester-Vertrag entnehmen. Bislang war dies erst möglich, wenn die Auszahlungsphase erreicht war oder ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zum Bau oder Kauf der Immobilie bestand.

Die neue Regelung ermöglicht Verbrauchern mit Immobilienschulden eine einfache Geldentnahme aus evtl. schlecht verzinsten Verträgen zur Schuldentilgung.

Unter gewissen Voraussetzungen lassen sich Häuser und Wohnungen mit Riester-Guthaben jetzt außerdem alters- und behindertengerecht umbauen.

Fachgerechte Unterstützung bieten die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen.

 Mit den besten Grüßen

 Clemens Wigger

Experte im Kompetemzteam SicherPlanen

 

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