Ärzte, Architekten, Anwälte – Kammerberufler sind unterversorgt

Arzt 3193855Vielen Angehörigen von „Kammerberufen“, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, ist nicht bewusst, dass sie nicht ausreichend abgesichert sind.

Angehörige „kammerfähiger“ Berufe sind durchweg zu den Gutverdienern zu zählen. Fast zwei Drittel kommt auf ein Jahreseinkommen von über 80.000 Euro und ca. 20 Prozent verdienen sogar mehr als 120.000 Euro im Jahr. Entsprechend angepasst sollte auch die finanzielle Risikoabsicherung gestaltet sein.

Grundsätzlich gibt es elf freie Berufe, die besonderen Regelungen unterliegen. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Anwälte, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten und teilweise Ingenieure und psychologische Psychotherapeuten werden als Selbstständige automatisch Pflichtmitglied im jeweiligen regionalen Versorgungswerk. Angestellte in diesen Berufen können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um ebenfalls Kammermitglied zu werden. Wer aus diesen Zahlen ableitet, dass „Kammerberufler“ auch Ansprüche auf privilegierte Leistungen durch die entsprechenden Versorgungswerke besitzen, täuscht sich jedoch.

Zwar sind die Altersrentenleistungen für Ärzte mit durchschnittlich knapp 3.000 Euro monatlich (nordrheinische Ärzteversorgung im Jahr 2013) durchaus akzeptabel; aber vor allem bei den Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit bestehen erhebliche Versorgungslücken.

Der Irrglaube, im Versorgungswerk rundum bestens abgesichert zu sein, ist weit verbreitet und verleitet viele, eine Beratung zur privaten Vorsorge zu verweigern, was im Leistungsfall fatale finanzielle Folgen haben kann.

Dies betrifft ca. 900.000 Personen, für die in Deutschland 89 Kammersatzungen infrage kommen können. Allein schon, da für eine Vielzahl aufgrund von Umzügen mehrere Versorgungswerke relevant sind, lohnt es sich, sich bzgl. der jeweils geltenden Regelungen beraten zu lassen, denn sowohl die Unterschiede der jeweiligen BU-Regelungen, als auch das Ausmaß der Schutzlücke sind beträchtlich.

In den meisten Fällen findet man Leistungszusagen auf dem Niveau einer besseren Erwerbsunfähigkeitsrente. Dies spiegelt sich auch wieder in der extrem niedrigen Zahl an Leistungsfällen. Während im Durchschnitt jede fünfte Frau und jeder dritte Mann vor dem Rentenalter berufsunfähig werden, verzeichnen praktizierende Ärzte lediglich eine Quote von unter 1 Prozent. Die Notwendigkeit, sich über die eigenen Leistungsansprüche und die tatsächlich vorhandenen Versorgungslücken zu informieren ist also offensichtlich.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer neutralen Beratung  durch die Spezialisten im Kompetenzteam SicherPlanen.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Unterschätztes Risiko Berufsunfähigkeit

Burn Out geschriebenIn Deutschland wird das Risiko, auf Grund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht mehr arbeiten zu können, massiv unterschätzt. Hinzu kommt ein zu großes Vertrauen in das gesetzliche Sozialversicherungssystem.

Ursache ist in erster Linie fehlendes Wissen. Ca. 52 Prozent der Befragten einer Studie gaben an, nur sehr unzureichende Informationen darüber zu haben, wie man sich gegen das Risiko einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit absichern kann. Somit erklärt sich auch, warum nur etwa 17 Prozent der Befragten über eine solche Absicherung verfügen. Deutschland liegt hier im Vergleich der Industriestaaten abgeschlagen auf dem letzten Platz. Zum Vergleich: In Hong Kong besitzen 62 Prozent und in Malaysia gar 63 Prozent diese wichtige Absicherung

Klar ist, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit in Deutschland klar unterschätzt wird. So glaubt knapp die Hälfte der Umfrageteilnehmer, ihr persönliches Risiko liege unter 20 Prozent. Die aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sehen allerdings völlig anders aus: Nach den Ergebnissen einer repräsentative Umfrage der Smith School der Universität Oxford im Auftrag der Zurich Insurance Group, die 11.000 Menschen in elf Ländern befragte, liegt in der Altersspanne von 20 bis 50 Jahren die Wahrscheinlichkeit für Frauen bei 35 Prozent, bei Männern bei circa 39 Prozent.

Und wer sich auf die staatliche Erwerbsminderungsrente verlässt hat ein Problem, denn diese ist an strikte Kriterien gekoppelt: So wird die Erwerbsminderungsrente nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat. Und auch die Höhe der Leistung ist mit durchschnittlich 702 Euro monatlich für die volle Erwerbsminderungsrente definitiv nicht ausreichend.

Wer also selbstständig ist oder in oben genannter Zeitspanne eine längere selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat, steht vor einem Problem, genauso wie jemand, der eine Familienauszeit genommen hat. Aber auch alle anderen, die auf ihre Schaffenskraft angewiesen sind, sollten sich über die Möglichkeiten der Absicherung informieren. Unser E-Book „Berufsunfähigkeit“ vermittelt erste Informationen. Für eine unverbindliche Beratung stehen Ihnen die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gerne zur Verfügung.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Unsicherheit der Sparer treibt Angst vor Altersarmut

Betteln in DeutschlandDie deutschen Sparer sind zunehmend verunsichert. Zu diesem Ergebnis kommt sowohl eine Umfrage des Verbandes der Privaten Bausparkassen, als auch eine Studie, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Axa-Versicherung durchgeführt hat. Als Grund für diese Verunsicherung kann die Veränderung der Wichtigkeit von Sparzielen angenommen werden.

Neben den Sparzielen „Langfristige Anschaffungen“ und „Kapitalanlagen“ verlor auch die „private Altersvorsorge“ an Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang hat lediglich die Schaffung von Wohneigentum an Bedeutung zugelegt. 44 Prozent der Befragten äußerten den Wunsch, Geld für eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie beiseitelegen zu wollen. Das ist ein Prozent mehr als noch im Frühjahr. Fast jeder fünfte Erwerbstätige gab an, auch tatsächlich eine solche Immobilie erwerben zu wollen.

Die Angst vor Altersarmut steigt bei den Menschen

Da aufgrund der derzeitigen “Nullzinspolitik” der EZB, sinkender Renditen von Renten- und Lebensversicherungen sowie geringerer Betriebsrenten die Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen (55 Prozent), trotz steigender Angst vor Altersarmut, keine neuen Verträge für die Altersvorsorge abschließen möchten, scheint die Immobilie einziger Ausweg aus diesem Dilemma zu sein. Denn trotz der Weigerung, eine neue Geldanlage abzuschließen, beschäftigt das Thema Altersvorsorge die Deutschen. Jeder dritte Erwerbstätige gab an, sich vor dem Thema Altersarmut zu fürchten. Beinahe 60 Prozent äußerten, dass diese Angst wesentlich größer sei als früher,und dass die nächste Rentengeneration finanziell schlechter dastehen wird als die heutige.

Pflegeimmobilien bieten größte Sicherheit

Wer sich mit dem Thema Immobilien zur Altersvorsorge befasst, sollte allerdings auch Risiken beachten. Bei vermieteten Immobilien ist vor allem darauf zu achten, dass die Mieteinnahmen auch langfristig gesichert sind. In diesem Zusammenhang sind Pflegeimmobilien sehr zu empfehlen, da sie größtmögliche Sicherheiten und hohe Renditen versprechen. Wie Sie mit geringem Aufwand garantiert hohe Alterseinkünfte erzielen können, vermitteln Ihnen die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Höhere Krankenkassenbeiträge seit Januar: Handeln und sparen Sie jetzt!

GeldscheineIn zahlreichen Medien wurde bereits über deutliche Erhöhungen der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berichtet. Zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 % zahlen die Versicherten einen Zusatzbeitrag, der von jeder gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt werden kann.

Durchschnittlich erhöht sich der Zusatzbeitrag bundesweit um 0,2 %, wodurch im Schnitt ein Gesamtbeitragssatz von 15,7% in 2016 entsteht. Bei einigen Kassen sind die Beiträge jedoch auch deutlich stärker angehoben worden und erreichen Spitzenwerte von über 16 Prozent.

Da die Versicherten die Zusatzbeiträge komplett aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, bedeutet die Anhebung der Zusatzbeiträge in Abhängigkeit vom Einkommen konkret finan-zielle  monatliche Einbußen. Es lohnt sich also, Beiträge und Zusatzleistungen der Kassen zu vergleichen, denn durch den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sind Beitragser-sparnisse von über 30 Euro pro Monat möglich.

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind (einen geringen Spielraum zur Unterscheidung bieten einige mögliche Zusatzleistungen), kostet die Mitgliedschaft in einer „teuren Kasse“ jeden Monat bares Geld!

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt (i.d.R. Januar 2016), kann der Versicherte außerordentlich, mit einer Frist von 2 Monaten kündigen. Die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse würde dann zum 01. April 2016 beginnen.

Gerne erstellen die KSP-Experten ein unverbindliches Angebot unter Berücksichtigung evtl. individueller Wünsche zu Zusatzleistungen. Bitte kontaktieren Sie uns hier.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Wann ist man berufsunfähig?

ÜberfordertEs kann jeden treffen: krankheitsbedingt ist man nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben! Plötzlich fehlt das Einkommen, welches zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards benötigt wird. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob man selber alles getan hat, um diesen Einkommensverlust auszugleichen.

Häufig lautet die Antwort auf diese Frage: „Nein, ich habe es versäumt, frühzeitig eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen!“

Zumindest finanziell besser gestellt ist derjenige, der sich rechtzeitig gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert hat. Tritt der Fall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Sorgen für den Betroffenen.

Jedoch stellt sich oft die Frage, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt! Denn nur wenn diese Frage eindeutig geklärt ist, macht es Sinn, einen Leistungsantrag beim Versicherer zu stellen. Für den Versicherten kann die Einschätzung der Situation durchaus nicht eindeutig sein. Die Hilfe eines Spezialisten ist in diesem Fall sehr hilfreich und zu empfehlen.

Grundsätzlich gilt, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, auf Grund von Krankheit, Körperverfall oder Körperverletzung, ihren Beruf nicht mehr im bedingungsgemäßen Ausmaß für einen definierten Zeitraum ausüben kann. Im Einzelfall muss diese Definition allerdings entsprechend der Gesamtsituation des Versicherten bzgl. seines gesundheitlichen Zustands ausgelegt werden.

Relevant ist in diesem Zusammenhang weder der evtl. einmal erlernte, noch ein irgendwann einmal ausgeübter oder im Versicherungsantrag angegebener Beruf. Nur der zuletzt konkret ausgeübte Beruf wird als Maßstab herangezogen (OLG Hamm v. 10.11.2010, Az. I-20 U 64/10).

Die maßgebliche Berufstätigkeit muss der Versicherte gegenüber der Versicherung in seiner konkreten Ausgestaltung nachvollziehbar darstellen. Dies gilt für Art, Umfang und Häufigkeit der regelmäßig anfallenden Arbeiten sowie die körperlichen und geistigen Leistungsanforderungen
(OLG Köln v. 27.02.2008, Az. 5 U 237/06). Ebenso ist die Darstellung einer bespielhaften Arbeitswoche mit konkretem Stundenplan hilfreich, um dem Versicherer ein Bild der beruflichen Beanspruchung zu vermitteln (OLG Koblenz v. 11.03.2004, Az. 10 U 744/03). Auch die nachvollziehbare Erklärung der gesundheitlichen Hindernisse zur Berufsausübung darf nicht vergessen werden, um eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit feststellen zu können.

Ein zusätzliches Prüfungskriterium der Versicherer ist eine evtl. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Stellt sich heraus, dass der Versicherte bereits im Antrag nicht alle Angaben korrekt gemacht hat, wird der Versicherer versuchen, die Gültigkeit des Vertrages anzufechten, um Leistungsfrei zu werden.

Die Vielzahl der bei einem Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu beachtenden Kriterien sollte jeden Versicherten veranlassen, die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Sind Handwerker rentenversicherungspflichtig?

Betteln in DeutschlandEin relativ hohes Altersarmutsrisiko haben alle Selbstständigen. Dies gilt natürlich auch für selbstständige Handwerker.
Diesem Risiko kann man als Betroffener nur vorbeugen, indem man private Altersvorsorge betreibt.  Doch bevor man in die Umsetzung geht, ist die Frage nach der voraussichtlichen Höhe der Rentenlücke zu beantworten. Dies fällt häufig nicht leicht.
Mit Hilfe eines Altersvorsorgespezialisten lassen sich jedoch alle offenen Fragen beantworten.Eine Basis für die die persönliche Kalkulation bietet der folgende Fragenkatalog:

 1. Besteht Versicherungspflicht?

Gerade für Existenzgründer heißt es herauszufinden, ob eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Für selbstständige Handwerker, deren Gewerbe in der Handwerksrolle eingetragen ist, (z.B. Heizungsbauer, Bäcker, Tischler oder Dachdecker) herrscht grundsätzlich Versicherungspflicht. Dies gilt auch für Gesellschafter eingetragener Personengesellschaften.
Ist man allerdings Gesellschafter-Geschäftsführer  einer GmbH oder UG, ist man versicherungsfrei, genau wie zulassungsfreie Handwerker (z.B. Fliesen- und Estrichleger) und handwerksähnliche Gewerbe.

  1. Wie hoch sind die Beiträge?

Es gilt der sog. Regelbeitrag, der im Westen 530,14 Euro und im Osten 451,60 Euro beträgt. Man kann vereinbaren, dass, ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens, dieser Beitrag entrichtet wird. Einsteiger, wie z.B. Junghandwerker, können sich innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach der Existenzgründung für den sog. halben Regelbeitrag entscheiden.  2015 beträgt dieser 265,07 Euro (West) bzw. 225,80 Euro (Ost). Liegt das monatliche Einkommen noch unter dem pauschal zugrunde gelegten Wert von 2.835 Euro (West) bzw. 2.415 Euro (Ost), ist es sinnvoll, dies als Berechnungsbasis anzugeben.
Dass diese Beiträge bei weitem nicht ausreichen, um eine akzeptable Altersrente zu erzielen, zeigen die auf der Basis jährlicher Regelbeiträge zu erwartenden Monatsrentenwerte von 28,39 Euro (West) bzw. 26,24 Euro (Ost).

  1. Kann man sich von der Pflichtversicherung befreien lassen?

Selbstständige Handwerker sind in den ersten 18 Jahren ihrer Selbstständigkeit  versicherungspflichtig. Erst danach ist es möglich, die gesetzliche Rentenversicherungspflicht zu kündigen.

Um eine korrekte Analyse zur Versicherungspflicht und der damit verbundenen individuellen Notwendigkeiten und Chancen erstellen zu können, benötigt ein Fachberater, neben den Antworten auf o.a. Fragen, noch weitere Informationen.

Erst die Summe aller Daten und Informationen bieten eine Basis für eine korrekte Beratung zu möglichen Vorsorgelösungen. Die Berater im Kompetenzteam SicherPlanen helfen, mit ihrem breit gefächerten Fachwissen, jedem Handwerker individuell passende Empfehlungen zu finden.

Kontaktieren Sie uns hier und sichern sich so Ihre Ansprüche.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Das BU-Risiko verändert sich mit dem Alter

Burn Out geschriebenJe nach Alter ist das Risiko, wegen eines körperlichen Gebrechens, berufsunfähig zu werden und die Einkommensgrundlage zu verlieren, recht unterschiedlich. Entsprechend angepasst sind die Angebote der Versicherer für den passenden Versicherungsschutz.  Um hier nicht den Überblick zu verlieren, ist es wichtig, dass sich Kunden über die verschiedenen Optionen informieren, am besten durch einen qualifizierten Versicherungsmakler.

Laut einer Studie des Analysehauses Morgen & Morgen sind dies die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit:

  1. Psychische und Nervenkrankheiten

Burnout und ähnliche Erkrankungen sind mit 28,6 Prozent häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Hier liegt die Generation 50+ (28,8 Prozent) und Jüngere (26,5 Prozent) nahezu gleichauf.

  1. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats

An zweiter Stelle folgen mit 21,4 Prozent Rückenschmerzen und andere Leiden des Bewegungsapparates. Unter 40-Jährige sind mit 22,5 Prozent stärker betroffen als die Älteren.

  1. Krebs und andere Geschwülste

Insbesondere für Menschen im Alter zwischen 41 und 50 Jahren sind Krebserkrankungen und Geschwülste Hauptursache einer Berufsunfähigkeit.  Aber auch bei den unter 40-Jährigen sind diese Erkrankungen mit 14,5 Prozent ein häufiger Grund.

  1. Unfälle

Unfälle sind über alle Altersgruppen zu 9,5 Prozent verantwortlich für die Diagnose Berufsunfähigkeit. Hier wird allerdings das Risikogefälle besonders deutlich:
Die jüngste Versichertengruppe ist mit 15,1 Prozent besonders häufig betroffen. Die Altergruppe  41 bis 50 Jahre ist mit 10,2 Prozent und die über 50-Jährigen mit 5,7 Prozent deutlich weniger unfallgefährdet.

  1. Erkrankungen des Herzens und es Gefäßsystems

Genau umgekehrt ist das Risiko bei Herzerkrankungen (8,6 Prozent) verteilt. Vor allem der ältesten Versichertengruppe (12,1 Prozent) machen diese Krankheiten zu schaffen. Die mittlere mit 10,1 und die jüngste Altersgruppe mit lediglich 5,7 Prozent sind hier entsprechenden weniger gefährdet.

  1. Sonstige Erkrankungen

Alle anderen Gründe betreffen nahezu alle Altersgruppen einheitlich oft. Die Ältesten sind mit 16,22 Prozent, die Mittleren mit 15,32 Prozent und die Jüngeren mit 15,85 Prozent betroffen.

Quelle: MORGEN & MORGEN GmbH; Stand: 04/2015

All diese Fakten zeigen, dass eine frühzeitige  Orientierung über mögliche BU-Angebote und eine sinnvolle Vorsorge zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit mit der Gefahr des vollständigen Einkommensverlustes immer wichtiger wird, denn das Risiko besteht grundsätzlich alters- und berufsunabhängig.

Eine unabhängige Beratung durch die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gibt Ihnen Sicherheit.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Private Zusatzvorsorge ist wichtig als Ergänzung zur Krankenkasse

beim ArztDie meisten Deutschen kennen es aus eigener Erfahrung: Als Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse stößt man immer wieder an die Grenzen der Basis-leistungen. Wer mehr als die Standardversorgung haben möchte, muss diese aus eigener Tasche bezahlen.

Abhilfe schafft hier nur eine private Krankenzusatzversicherung, welche die ent- sprechenden Wunschleistungen übernimmt. Je nach Vertragsgestaltung werden beispielsweise die Kosten für ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus und die Behand- lung durch den Chefarzt getragen. Andere  Tarife übernehmen die Kosten für regelmäßig neue Brillen, Naturheil- verfahren oder Zahnersatz.

Am häufigsten fallen die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung beim Besuch des Zahnarztes auf. Ein kaputter Zahn kann schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen.

Wer auf Naturheilverfahren und anthroposophische Behandlungs- sowie Heilmethoden setzt und die Kosten nicht privat tragen möchte, kann mit einer privaten Heilpraktiker- Zusatzversicherung diesen Belastungen aus dem Weg gehen. Entsprechende Tarife tragen dann die Kosten für Naturheilverfahren sowie diverse Alternativbehandlungen, wie etwa Akupunktur oder Homöopathie.

Auch Krankenhausaufenthalte lassen sich bekanntlich nur selten ganz vermeiden. Ein normaler Patientenbesuch verdeutlicht dabei bereits die Wichtigkeit einer ruhigen und erholsamen Atmosphäre für die persönliche Genesung im Krankenhaus. Egal ob Routineeingriff oder schwierige Operation – die Zeit nach dem Eingriff ist für jeden Patienten entscheidend, um möglichst schnell wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Da stören jedoch beispielsweise schnarchende Mitpatienten oder redselige Bettnachbarn erheblich. Abhilfe schaffen hier die Krankenhaustarife. Je nach Tarif ist dabei nicht nur die Unterbringung im Einzelzimmer, sondern auch die Versorgung durch den Chefarzt abgedeckt. Zudem erlauben viele Tarife die freie Wahl der Klinik. In Kombination mit anderen Tarifen sind wiederum auch Zahnersatz oder Brillen-leistungen günstiger zu haben.

So hat jeder seine individuelle Vorstellung von einer sinnvollen Ergänzung seines Krankenversicherungsschutzes. Um allerdings das passende Leistungsportfolio im Tarifdschungel der Anbieter zu finden, ist professionelle Hilfe angeraten. Hier stehen die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Sicherheit für Handwerker

Roofer Working On Exterior Of New HomeDer Volksmund weiß: „Handwerk hat goldenen Boden“. Daran hat sich seit vielen Jahren nichts geändert. Doch was passiert, wenn der Handwerker eines Tages nicht mehr so kann wie er will, sprich verletzungs- oder krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird? In diesen Fall sah es für Handwerker lange Zeit düster aus. Wer in dieser Situation keine entsprechende Absicherung hatte, musste auf private Reserven zurückgreifen.

Die Zeiten solcher Unsicherheiten sind vorbei. Ein neues Konzept bietet Handwerkern eine kostengünstige Möglichkeit zur individuellen Berufsunfähigkeitsvorsorge an.

Um die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verdeutlichen, bietet sich ein Blick auf die Statistik an: So wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker allerdings ist die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden deutlich höher. Dieses Risiko sollte daher durch eine private Absicherung getragen werden.

Da viele klassische Berufsunfähigkeitsverträge aufgrund des individuellen Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar sind, gehen viele Handwerker leer aus.

Die neue Lösung greift nun auf eine seit 2014 zusätzlich bestehende Möglichkeit zur Auszahlung steuerfreier Vergütungsbausteine an Arbeitnehmer zurück. Mit diesem Betrag lassen sich sowohl eine Altersvorsorge als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung finanzieren.

Auf diese Weise können sich vor allem Handwerker auf Montage aber auch z.B. Angestellte in ambulanten Pflegeberufen, die sich bisher die unbedingt notwendige Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht leisten konnten, entsprechend absichern oder dafür sorgen, dass sie im Alter ihre Rentenlücke verringern.

Informieren Sie sich hier über Ihre individuellen Möglichkeiten. Mit den besten Grüßen Clemens Wigger

PKV-Wechsel ist teilweise noch möglich

imagesZum Jahreswechsel haben zahlreiche private Krankenversicherungen ihre Tarife angepasst. Während in manchen Fällen die Beiträge gesenkt oder neue Garantien ausgesprochen wurden, steht aber auch des Öfteren eine
Beitragserhöhung im Raum. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben den normalen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen durch neue Medikamente und Behandlungsmethoden sowie höhere Personalkosten sorgt auch bei den  privaten Krankenversicherungen das anhaltende Niedrigzinsniveau für Probleme. Denn ein Teil der Beiträge wird stets nach Risiko-gesichtspunkten angelegt, um damit später anfallende Kosten zu bezahlen.

Da die Renditen hierfür aufgrund der weltweit gesunkenen Zinsen nicht mehr wie früher erwirtschaftet werden können, werden die Kosten auf die Versicherten umgewälzt.

Allerdings muss eine Beitragsanpassung für Privatversicherte kein Dauerproblem werden, denn sie stellen einen guten Grund dar, nachzusehen ob Leistungen und Beiträge noch mit den eigenen Vorstellungen zusammen-passen, oder ob nicht doch ein Wechsel des Tarifs oder der Versicherung sinnvoll ist.

Dabei ist es wichtig zu wissen: Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Anpassung kann ein Versicherter die Sonderkündigung aussprechen. Das heißt bei Bekanntwerden Ende November kann noch bis Ende Januar eine Kündigung erfolgen und die Versicherung gewechselt werden.

Die Handlungsoptionen im Fall einer Beitragserhöhung richten sich nach Lebensalter, Gesundheitszustand und Versicherungsdauer. Je älter man ist, umso teurer wird der Umstieg zu einer neuen Gesellschaft.

Vorerkrankungen können außerdem zu höheren Beiträgen oder sogar Versicherungsausschlüssen führen. Schließlich kommt noch der Faktor Versicherungsdauer hinzu, denn im Fall eines Wechsels können die Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden.

Daneben gibt es auch innerhalb einer Versicherung verschiedene Möglichkeiten, die monatlichen Beiträge stabil zu halten bzw. zu senken. Neben der Erhöhung des Selbstbehalts besteht auch die Möglichkeit in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln.

Privatversicherte haben also jede Menge Optionen, für die jedoch eine ausführliche Beratung notwendig ist. Informieren Sie sich jetzt kostenlos bei den Experten im Kompezenzteam SicherPlanen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger