Höhere Krankenkassenbeiträge seit Januar: Handeln und sparen Sie jetzt!

GeldscheineIn zahlreichen Medien wurde bereits über deutliche Erhöhungen der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berichtet. Zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 % zahlen die Versicherten einen Zusatzbeitrag, der von jeder gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt werden kann.

Durchschnittlich erhöht sich der Zusatzbeitrag bundesweit um 0,2 %, wodurch im Schnitt ein Gesamtbeitragssatz von 15,7% in 2016 entsteht. Bei einigen Kassen sind die Beiträge jedoch auch deutlich stärker angehoben worden und erreichen Spitzenwerte von über 16 Prozent.

Da die Versicherten die Zusatzbeiträge komplett aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, bedeutet die Anhebung der Zusatzbeiträge in Abhängigkeit vom Einkommen konkret finan-zielle  monatliche Einbußen. Es lohnt sich also, Beiträge und Zusatzleistungen der Kassen zu vergleichen, denn durch den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sind Beitragser-sparnisse von über 30 Euro pro Monat möglich.

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind (einen geringen Spielraum zur Unterscheidung bieten einige mögliche Zusatzleistungen), kostet die Mitgliedschaft in einer „teuren Kasse“ jeden Monat bares Geld!

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt (i.d.R. Januar 2016), kann der Versicherte außerordentlich, mit einer Frist von 2 Monaten kündigen. Die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse würde dann zum 01. April 2016 beginnen.

Gerne erstellen die KSP-Experten ein unverbindliches Angebot unter Berücksichtigung evtl. individueller Wünsche zu Zusatzleistungen. Bitte kontaktieren Sie uns hier.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger