Wann ist man berufsunfähig?

ÜberfordertEs kann jeden treffen: krankheitsbedingt ist man nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben! Plötzlich fehlt das Einkommen, welches zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards benötigt wird. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob man selber alles getan hat, um diesen Einkommensverlust auszugleichen.

Häufig lautet die Antwort auf diese Frage: „Nein, ich habe es versäumt, frühzeitig eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen!“

Zumindest finanziell besser gestellt ist derjenige, der sich rechtzeitig gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert hat. Tritt der Fall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Sorgen für den Betroffenen.

Jedoch stellt sich oft die Frage, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt! Denn nur wenn diese Frage eindeutig geklärt ist, macht es Sinn, einen Leistungsantrag beim Versicherer zu stellen. Für den Versicherten kann die Einschätzung der Situation durchaus nicht eindeutig sein. Die Hilfe eines Spezialisten ist in diesem Fall sehr hilfreich und zu empfehlen.

Grundsätzlich gilt, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, auf Grund von Krankheit, Körperverfall oder Körperverletzung, ihren Beruf nicht mehr im bedingungsgemäßen Ausmaß für einen definierten Zeitraum ausüben kann. Im Einzelfall muss diese Definition allerdings entsprechend der Gesamtsituation des Versicherten bzgl. seines gesundheitlichen Zustands ausgelegt werden.

Relevant ist in diesem Zusammenhang weder der evtl. einmal erlernte, noch ein irgendwann einmal ausgeübter oder im Versicherungsantrag angegebener Beruf. Nur der zuletzt konkret ausgeübte Beruf wird als Maßstab herangezogen (OLG Hamm v. 10.11.2010, Az. I-20 U 64/10).

Die maßgebliche Berufstätigkeit muss der Versicherte gegenüber der Versicherung in seiner konkreten Ausgestaltung nachvollziehbar darstellen. Dies gilt für Art, Umfang und Häufigkeit der regelmäßig anfallenden Arbeiten sowie die körperlichen und geistigen Leistungsanforderungen
(OLG Köln v. 27.02.2008, Az. 5 U 237/06). Ebenso ist die Darstellung einer bespielhaften Arbeitswoche mit konkretem Stundenplan hilfreich, um dem Versicherer ein Bild der beruflichen Beanspruchung zu vermitteln (OLG Koblenz v. 11.03.2004, Az. 10 U 744/03). Auch die nachvollziehbare Erklärung der gesundheitlichen Hindernisse zur Berufsausübung darf nicht vergessen werden, um eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit feststellen zu können.

Ein zusätzliches Prüfungskriterium der Versicherer ist eine evtl. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Stellt sich heraus, dass der Versicherte bereits im Antrag nicht alle Angaben korrekt gemacht hat, wird der Versicherer versuchen, die Gültigkeit des Vertrages anzufechten, um Leistungsfrei zu werden.

Die Vielzahl der bei einem Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu beachtenden Kriterien sollte jeden Versicherten veranlassen, die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Berufsunfähigkeit – Risiko wird unterschätzt

Vielen Arbeitnehmern geht es ähnlich: Wegen einer Vorerkrankung bekommen sie keine oder lediglich eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung. Und die Liste der möglichen Handicaps ist lang. Sie reicht von Depressionen über Rückenleiden bis zu Kreislaufproblemen. In einem solchen Fall sollte sich der Betreffende fachlich beraten lassen. Oft gibt es Sonderangebote von Versicherungen, wo sich die Gesundheitsfragen statt auf die letzten fünf oder zehn Jahre lediglich auf drei Jahre beziehen. Eine weitere Möglichkeit bieten „betriebliche Kollektivtarife“, wobei nur sehr wenige oder keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Ähnliche Lösungen bieten sich auch im Bereich Krankenzusatzversicherung. Auch hier kann der Arbeitgeber über eine „Betriebliche Krankenversicherung“ Mitarbeitern mit Vorerkrankungen die den Abschluss von leistungsverbessernden Zusatztarifen ermöglichen. Wie diese Lösungen umgesetzt werden können, erfahren Sie bei unsren Experten.Wer sich für das Thema interessiert, stellt schnell fest, dass nahezu jeder Zweite in Deutschland jemanden kennt, der erwerbs- oder berufsunfähig geworden ist. Trotz dieser offensichtlichen Gefahr haben aber lediglich 22 Prozent bislang eine EU- oder BU-Versicherung abgeschlossen.

Diese Ergebnisse liefert eine Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Versicherung Hannoversche Leben.

Auffällig ist, dass mit 28 Prozent deutlich mehr Männer eine Police besitzen als Frauen mit gerade einmal 17 Prozent. Auch wer mehr verdient scheint sich des Problems bewusster zu sein. So haben gehobene Einkommensgruppen häufiger eine BU-Police als Geringverdiener.

Die bislang geringe Absicherungsquote ist umso erstaunlicher, als rund zwei Drittel der Menschen in Deutschland wissen, dass Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bei einer Erwerbsunfähigkeit nur sehr begrenzt ausfallen.

Bekanntlich ist „voll erwerbsunfähig“, wer krankheits- oder unfallbedingt nur noch drei Stunden pro Tag eine Arbeit jeglicher Art, unabhängig vom bisherigen Beruf, ausüben kann. Zusätzlich müssen die Mindestversicherungszeiten erfüllt sein.

Fatal ist, dass 33 Prozent der Befragten davon ausgehen, sie seien erwerbsunfähig, sobald krankheitsbedingt der derzeitige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Lediglich eine gute private Berufsunfähigkeitspolice reduziert das Risiko des Einkommensverlustes. Sie zahlt bereits, sobald medizinisch diagnostiziert wird, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Obwohl sich die wenigsten ernsthaft um ein individuelles Angebot bemüht haben, geben 47 Prozent der Befragten als Grund für das Fehlen der privaten BU-Versicherung an, die Kosten seien zu hoch. Rund 27 Prozent geben zu, sich noch nicht mit dem Thema und den Folgen einer Erwerbsunfähigkeit beschäftigt zu haben. Bei jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren liegt dieser Anteil sogar bei ca. 40 Prozent. In erster Linie sind es aber Geringverdiener, die sich überwiegend nicht in der Lage sehen, privat für den EU- oder BU-Fall vorzusorgen.

Ob dies tatsächlich so ist, lässt sich mit einer neutralen Beratung leicht klären. Die Spezialisten im Kompetenzteam SicherPlanen finden häufig bezahlbare Lösungen auch in schwer versicherbaren Fällen.
Sichern Sie Ihre Zukunft und fordern hier nähere Informationen an.

Mit den besten Grüßen
Clemens Wigger

Mit Vorerkrankung gegen Berufsunfähigkeit versichern

Vielen Arbeitnehmern geht es ähnlich: Wegen einer Vorerkrankung bekommen sie keine oder lediglich eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung. Und die Liste der möglichen Handicaps ist lang. Sie reicht von Depressionen über Rückenleiden bis zu Kreislaufproblemen. In einem solchen Fall sollte sich der Betreffende fachlich beraten lassen. Oft gibt es Sonderangebote von Versicherungen, wo sich die Gesundheitsfragen statt auf die letzten fünf oder zehn Jahre lediglich auf drei Jahre beziehen. Eine weitere Möglichkeit bieten „betriebliche Kollektivtarife“, wobei nur sehr wenige oder keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Ähnliche Lösungen bieten sich auch im Bereich Krankenzusatzversicherung. Auch hier kann der Arbeitgeber über eine „Betriebliche Krankenversicherung“ Mitarbeitern mit Vorerkrankungen die den Abschluss von leistungsverbessernden Zusatztarifen ermöglichen. Wie diese Lösungen umgesetzt werden können, erfahren Sie bei unsren Experten.Vielen Arbeitnehmern geht es ähnlich: Wegen einer Vorerkrankung bekommen sie keine oder lediglich eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung. Und die Liste der möglichen Handicaps ist lang. Sie reicht von Depressionen über Rückenleiden bis zu Kreislaufproblemen.

In einem solchen Fall sollte sich der Betreffende fachlich beraten lassen. Oft gibt es Sonderangebote von Versicherungen, wo sich die Gesundheitsfragen statt auf die letzten fünf oder zehn Jahre lediglich auf drei Jahre beziehen.

Eine weitere Möglichkeit bieten „betriebliche Kollektivtarife“, wobei nur sehr wenige oder keine Gesundheitsfragen gestellt werden.

Ähnliche Lösungen bieten sich auch im Bereich Krankenzusatzversicherung. Auch hier kann der Arbeitgeber über eine „Betriebliche Krankenversicherung“ Mitarbeitern mit Vorerkrankungen den Abschluss von leistungsverbessernden Zusatztarifen ermöglichen.

Wie diese Lösungen umgesetzt werden können, erfahren Sie bei unseren Experten.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge