Ärzte, Architekten, Anwälte – Kammerberufler sind unterversorgt

Arzt 3193855Vielen Angehörigen von „Kammerberufen“, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, ist nicht bewusst, dass sie nicht ausreichend abgesichert sind.

Angehörige „kammerfähiger“ Berufe sind durchweg zu den Gutverdienern zu zählen. Fast zwei Drittel kommt auf ein Jahreseinkommen von über 80.000 Euro und ca. 20 Prozent verdienen sogar mehr als 120.000 Euro im Jahr. Entsprechend angepasst sollte auch die finanzielle Risikoabsicherung gestaltet sein.

Grundsätzlich gibt es elf freie Berufe, die besonderen Regelungen unterliegen. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Anwälte, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten und teilweise Ingenieure und psychologische Psychotherapeuten werden als Selbstständige automatisch Pflichtmitglied im jeweiligen regionalen Versorgungswerk. Angestellte in diesen Berufen können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um ebenfalls Kammermitglied zu werden. Wer aus diesen Zahlen ableitet, dass „Kammerberufler“ auch Ansprüche auf privilegierte Leistungen durch die entsprechenden Versorgungswerke besitzen, täuscht sich jedoch.

Zwar sind die Altersrentenleistungen für Ärzte mit durchschnittlich knapp 3.000 Euro monatlich (nordrheinische Ärzteversorgung im Jahr 2013) durchaus akzeptabel; aber vor allem bei den Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit bestehen erhebliche Versorgungslücken.

Der Irrglaube, im Versorgungswerk rundum bestens abgesichert zu sein, ist weit verbreitet und verleitet viele, eine Beratung zur privaten Vorsorge zu verweigern, was im Leistungsfall fatale finanzielle Folgen haben kann.

Dies betrifft ca. 900.000 Personen, für die in Deutschland 89 Kammersatzungen infrage kommen können. Allein schon, da für eine Vielzahl aufgrund von Umzügen mehrere Versorgungswerke relevant sind, lohnt es sich, sich bzgl. der jeweils geltenden Regelungen beraten zu lassen, denn sowohl die Unterschiede der jeweiligen BU-Regelungen, als auch das Ausmaß der Schutzlücke sind beträchtlich.

In den meisten Fällen findet man Leistungszusagen auf dem Niveau einer besseren Erwerbsunfähigkeitsrente. Dies spiegelt sich auch wieder in der extrem niedrigen Zahl an Leistungsfällen. Während im Durchschnitt jede fünfte Frau und jeder dritte Mann vor dem Rentenalter berufsunfähig werden, verzeichnen praktizierende Ärzte lediglich eine Quote von unter 1 Prozent. Die Notwendigkeit, sich über die eigenen Leistungsansprüche und die tatsächlich vorhandenen Versorgungslücken zu informieren ist also offensichtlich.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer neutralen Beratung  durch die Spezialisten im Kompetenzteam SicherPlanen.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Unterschätztes Risiko Berufsunfähigkeit

Burn Out geschriebenIn Deutschland wird das Risiko, auf Grund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht mehr arbeiten zu können, massiv unterschätzt. Hinzu kommt ein zu großes Vertrauen in das gesetzliche Sozialversicherungssystem.

Ursache ist in erster Linie fehlendes Wissen. Ca. 52 Prozent der Befragten einer Studie gaben an, nur sehr unzureichende Informationen darüber zu haben, wie man sich gegen das Risiko einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit absichern kann. Somit erklärt sich auch, warum nur etwa 17 Prozent der Befragten über eine solche Absicherung verfügen. Deutschland liegt hier im Vergleich der Industriestaaten abgeschlagen auf dem letzten Platz. Zum Vergleich: In Hong Kong besitzen 62 Prozent und in Malaysia gar 63 Prozent diese wichtige Absicherung

Klar ist, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit in Deutschland klar unterschätzt wird. So glaubt knapp die Hälfte der Umfrageteilnehmer, ihr persönliches Risiko liege unter 20 Prozent. Die aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sehen allerdings völlig anders aus: Nach den Ergebnissen einer repräsentative Umfrage der Smith School der Universität Oxford im Auftrag der Zurich Insurance Group, die 11.000 Menschen in elf Ländern befragte, liegt in der Altersspanne von 20 bis 50 Jahren die Wahrscheinlichkeit für Frauen bei 35 Prozent, bei Männern bei circa 39 Prozent.

Und wer sich auf die staatliche Erwerbsminderungsrente verlässt hat ein Problem, denn diese ist an strikte Kriterien gekoppelt: So wird die Erwerbsminderungsrente nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat. Und auch die Höhe der Leistung ist mit durchschnittlich 702 Euro monatlich für die volle Erwerbsminderungsrente definitiv nicht ausreichend.

Wer also selbstständig ist oder in oben genannter Zeitspanne eine längere selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat, steht vor einem Problem, genauso wie jemand, der eine Familienauszeit genommen hat. Aber auch alle anderen, die auf ihre Schaffenskraft angewiesen sind, sollten sich über die Möglichkeiten der Absicherung informieren. Unser E-Book „Berufsunfähigkeit“ vermittelt erste Informationen. Für eine unverbindliche Beratung stehen Ihnen die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gerne zur Verfügung.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Wann ist man berufsunfähig?

ÜberfordertEs kann jeden treffen: krankheitsbedingt ist man nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben! Plötzlich fehlt das Einkommen, welches zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards benötigt wird. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob man selber alles getan hat, um diesen Einkommensverlust auszugleichen.

Häufig lautet die Antwort auf diese Frage: „Nein, ich habe es versäumt, frühzeitig eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen!“

Zumindest finanziell besser gestellt ist derjenige, der sich rechtzeitig gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert hat. Tritt der Fall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Sorgen für den Betroffenen.

Jedoch stellt sich oft die Frage, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt! Denn nur wenn diese Frage eindeutig geklärt ist, macht es Sinn, einen Leistungsantrag beim Versicherer zu stellen. Für den Versicherten kann die Einschätzung der Situation durchaus nicht eindeutig sein. Die Hilfe eines Spezialisten ist in diesem Fall sehr hilfreich und zu empfehlen.

Grundsätzlich gilt, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, auf Grund von Krankheit, Körperverfall oder Körperverletzung, ihren Beruf nicht mehr im bedingungsgemäßen Ausmaß für einen definierten Zeitraum ausüben kann. Im Einzelfall muss diese Definition allerdings entsprechend der Gesamtsituation des Versicherten bzgl. seines gesundheitlichen Zustands ausgelegt werden.

Relevant ist in diesem Zusammenhang weder der evtl. einmal erlernte, noch ein irgendwann einmal ausgeübter oder im Versicherungsantrag angegebener Beruf. Nur der zuletzt konkret ausgeübte Beruf wird als Maßstab herangezogen (OLG Hamm v. 10.11.2010, Az. I-20 U 64/10).

Die maßgebliche Berufstätigkeit muss der Versicherte gegenüber der Versicherung in seiner konkreten Ausgestaltung nachvollziehbar darstellen. Dies gilt für Art, Umfang und Häufigkeit der regelmäßig anfallenden Arbeiten sowie die körperlichen und geistigen Leistungsanforderungen
(OLG Köln v. 27.02.2008, Az. 5 U 237/06). Ebenso ist die Darstellung einer bespielhaften Arbeitswoche mit konkretem Stundenplan hilfreich, um dem Versicherer ein Bild der beruflichen Beanspruchung zu vermitteln (OLG Koblenz v. 11.03.2004, Az. 10 U 744/03). Auch die nachvollziehbare Erklärung der gesundheitlichen Hindernisse zur Berufsausübung darf nicht vergessen werden, um eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit feststellen zu können.

Ein zusätzliches Prüfungskriterium der Versicherer ist eine evtl. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Stellt sich heraus, dass der Versicherte bereits im Antrag nicht alle Angaben korrekt gemacht hat, wird der Versicherer versuchen, die Gültigkeit des Vertrages anzufechten, um Leistungsfrei zu werden.

Die Vielzahl der bei einem Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu beachtenden Kriterien sollte jeden Versicherten veranlassen, die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Das BU-Risiko verändert sich mit dem Alter

Burn Out geschriebenJe nach Alter ist das Risiko, wegen eines körperlichen Gebrechens, berufsunfähig zu werden und die Einkommensgrundlage zu verlieren, recht unterschiedlich. Entsprechend angepasst sind die Angebote der Versicherer für den passenden Versicherungsschutz.  Um hier nicht den Überblick zu verlieren, ist es wichtig, dass sich Kunden über die verschiedenen Optionen informieren, am besten durch einen qualifizierten Versicherungsmakler.

Laut einer Studie des Analysehauses Morgen & Morgen sind dies die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit:

  1. Psychische und Nervenkrankheiten

Burnout und ähnliche Erkrankungen sind mit 28,6 Prozent häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Hier liegt die Generation 50+ (28,8 Prozent) und Jüngere (26,5 Prozent) nahezu gleichauf.

  1. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats

An zweiter Stelle folgen mit 21,4 Prozent Rückenschmerzen und andere Leiden des Bewegungsapparates. Unter 40-Jährige sind mit 22,5 Prozent stärker betroffen als die Älteren.

  1. Krebs und andere Geschwülste

Insbesondere für Menschen im Alter zwischen 41 und 50 Jahren sind Krebserkrankungen und Geschwülste Hauptursache einer Berufsunfähigkeit.  Aber auch bei den unter 40-Jährigen sind diese Erkrankungen mit 14,5 Prozent ein häufiger Grund.

  1. Unfälle

Unfälle sind über alle Altersgruppen zu 9,5 Prozent verantwortlich für die Diagnose Berufsunfähigkeit. Hier wird allerdings das Risikogefälle besonders deutlich:
Die jüngste Versichertengruppe ist mit 15,1 Prozent besonders häufig betroffen. Die Altergruppe  41 bis 50 Jahre ist mit 10,2 Prozent und die über 50-Jährigen mit 5,7 Prozent deutlich weniger unfallgefährdet.

  1. Erkrankungen des Herzens und es Gefäßsystems

Genau umgekehrt ist das Risiko bei Herzerkrankungen (8,6 Prozent) verteilt. Vor allem der ältesten Versichertengruppe (12,1 Prozent) machen diese Krankheiten zu schaffen. Die mittlere mit 10,1 und die jüngste Altersgruppe mit lediglich 5,7 Prozent sind hier entsprechenden weniger gefährdet.

  1. Sonstige Erkrankungen

Alle anderen Gründe betreffen nahezu alle Altersgruppen einheitlich oft. Die Ältesten sind mit 16,22 Prozent, die Mittleren mit 15,32 Prozent und die Jüngeren mit 15,85 Prozent betroffen.

Quelle: MORGEN & MORGEN GmbH; Stand: 04/2015

All diese Fakten zeigen, dass eine frühzeitige  Orientierung über mögliche BU-Angebote und eine sinnvolle Vorsorge zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit mit der Gefahr des vollständigen Einkommensverlustes immer wichtiger wird, denn das Risiko besteht grundsätzlich alters- und berufsunabhängig.

Eine unabhängige Beratung durch die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gibt Ihnen Sicherheit.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Berufsunfähigkeit – Risiko wird unterschätzt

Vielen Arbeitnehmern geht es ähnlich: Wegen einer Vorerkrankung bekommen sie keine oder lediglich eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung. Und die Liste der möglichen Handicaps ist lang. Sie reicht von Depressionen über Rückenleiden bis zu Kreislaufproblemen. In einem solchen Fall sollte sich der Betreffende fachlich beraten lassen. Oft gibt es Sonderangebote von Versicherungen, wo sich die Gesundheitsfragen statt auf die letzten fünf oder zehn Jahre lediglich auf drei Jahre beziehen. Eine weitere Möglichkeit bieten „betriebliche Kollektivtarife“, wobei nur sehr wenige oder keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Ähnliche Lösungen bieten sich auch im Bereich Krankenzusatzversicherung. Auch hier kann der Arbeitgeber über eine „Betriebliche Krankenversicherung“ Mitarbeitern mit Vorerkrankungen die den Abschluss von leistungsverbessernden Zusatztarifen ermöglichen. Wie diese Lösungen umgesetzt werden können, erfahren Sie bei unsren Experten.Wer sich für das Thema interessiert, stellt schnell fest, dass nahezu jeder Zweite in Deutschland jemanden kennt, der erwerbs- oder berufsunfähig geworden ist. Trotz dieser offensichtlichen Gefahr haben aber lediglich 22 Prozent bislang eine EU- oder BU-Versicherung abgeschlossen.

Diese Ergebnisse liefert eine Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Versicherung Hannoversche Leben.

Auffällig ist, dass mit 28 Prozent deutlich mehr Männer eine Police besitzen als Frauen mit gerade einmal 17 Prozent. Auch wer mehr verdient scheint sich des Problems bewusster zu sein. So haben gehobene Einkommensgruppen häufiger eine BU-Police als Geringverdiener.

Die bislang geringe Absicherungsquote ist umso erstaunlicher, als rund zwei Drittel der Menschen in Deutschland wissen, dass Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bei einer Erwerbsunfähigkeit nur sehr begrenzt ausfallen.

Bekanntlich ist „voll erwerbsunfähig“, wer krankheits- oder unfallbedingt nur noch drei Stunden pro Tag eine Arbeit jeglicher Art, unabhängig vom bisherigen Beruf, ausüben kann. Zusätzlich müssen die Mindestversicherungszeiten erfüllt sein.

Fatal ist, dass 33 Prozent der Befragten davon ausgehen, sie seien erwerbsunfähig, sobald krankheitsbedingt der derzeitige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Lediglich eine gute private Berufsunfähigkeitspolice reduziert das Risiko des Einkommensverlustes. Sie zahlt bereits, sobald medizinisch diagnostiziert wird, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Obwohl sich die wenigsten ernsthaft um ein individuelles Angebot bemüht haben, geben 47 Prozent der Befragten als Grund für das Fehlen der privaten BU-Versicherung an, die Kosten seien zu hoch. Rund 27 Prozent geben zu, sich noch nicht mit dem Thema und den Folgen einer Erwerbsunfähigkeit beschäftigt zu haben. Bei jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren liegt dieser Anteil sogar bei ca. 40 Prozent. In erster Linie sind es aber Geringverdiener, die sich überwiegend nicht in der Lage sehen, privat für den EU- oder BU-Fall vorzusorgen.

Ob dies tatsächlich so ist, lässt sich mit einer neutralen Beratung leicht klären. Die Spezialisten im Kompetenzteam SicherPlanen finden häufig bezahlbare Lösungen auch in schwer versicherbaren Fällen.
Sichern Sie Ihre Zukunft und fordern hier nähere Informationen an.

Mit den besten Grüßen
Clemens Wigger

Frauen wollen beraten werden – und Männer?

Vision Blick nach rechtsWenn es um Geldanlagen, Versicherungen oder Altersvorsorge geht, unterscheiden sich Frauen und Männer erheblich.

Männer „problematisieren“  ihre Risiken weniger und neigen zum recht schnellen Kauf von Finanz- und Versicherungsprodukten im  Internet, ohne konkrete Beratung. Finanz-Psychologen sprechen hier von der sog. „Erledigungsmentalität“. Die Angelegenheit wurde erledigt, wenn auch evtl. schlecht. Diese Mentalität ist unabhängig vom Einkommen sowohl bei männlichen Akademikern als auch beim Fabrikarbeiter zu beobachten. So wird eine komplizierte Finanzierung genauso schnell ohne die Fachberatung durch einen Spezialisten abgeschlossen wie eine private Altersvorsorge oder die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Frauen hingegen haben ein wesentlich ausgeprägteres Absicherungsbedürfnis. Sie achten mehr auf Qualität und Sinnhaftigkeit einer Entscheidung. Der Studie eines Kölner Marktforschungsinstituts zufolge  wünschen Frauen aber nicht nur das Beratungsgespräch; sie schätzen auch den persönlichen Rat des Fachmannes oder der Fachfrau.

Die Studie belegt eindeutig, dass junge Frauen z.B. wesentlich häufiger eine Haftpflichtversicherung besitzen als gleichaltrige Männer. Dies ist umso erstaunlicher, als  Männer, bedingt durch Hobby und Beruf, immer noch risikogefährdeter sind  als Frauen.

Insgesamt allerdings sind jüngere Menschen  in Deutschland geringer abgesichert als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das gilt insbesondere bei der Altersvorsorge. Diese Tatsache verwundert; sind es doch gerade die Jüngeren, die für Ihre Rente zusätzlich vorsorgen müssen, um nicht von Altersarmut bedroht zu sein.

Die Empfehlung richtet sich also nicht nur an Männer sondern ebenso an Frauen: Lassen Sie sich in allen Vorsorgefragen von einem unabhängigen Experten beraten. Das Kompezenzteam SicherPlanen unterstützt Sie hierbei gerne.

Mit den besten Grüßen

Kompetenzteam
SicherPlanen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Welche Versicherung für Berufseinsteiger?

RettungsschirmViele junge Menschen haben in den letzten Monaten den Schritt ins Berufsleben getan. Mit dem Beginn einer Berufsausbildung erzie- len sie nun eigenes Ein- kommen und müssen sich selber um den richtigen Versicherungs- schutz kümmern.

In diesem Zusammen- hang ist zu unter- scheiden zwischen Pflichtversicherungen, notwendigen privaten Versicherungen und weniger notwendigen Versicherungen.

Die Beiträge für die Pflichtversicherungen werden in der Regel direkt vom Arbeitgeber an die jeweilige Stelle überwiesen. Es handelt sich hier um:

Krankenversicherung: Der Arbeitnehmeranteil wird wie bei allen Pflichtversicherungen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Der Azubi kann die Krankenkasse frei wählen, muss sich aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entschieden haben. Wer bisher privat versichert war, sollte diese Versicherung als sog. Anwartschaft gegen einen geringen Beitrag weiterführen, um sich die Möglichkeit eines später problemlosen Wechsels ohne Gesundheitscheck in die private Vollversicherung zu erhalten.

Pflegeversicherung: Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall oder eine Krankheit zum Pflegefall wird.

Arbeitslosenversicherung: Diese Versicherung sichert bis zu 67 Prozent des letzten Nettolohns, wenn man, aus welchem Grund auch immer, arbeitslos wird.

Gesetzliche Rentenversicherung: Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als alleinige Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung: Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen, zahlt der Azubi hier keinen eigenen Beitrag. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, das Unfallrisiko seiner Arbeitnehmer während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg durch Beiträge zur Berufsgenossenschaft abzusichern.

Wichtige private Versicherungen

Privat-Haftpflichtversicherung: Häufig sind AZUBIS bis zum Abschluss der Berufsausbildung in der Police der Eltern mitversichert. Ist dies nicht der Fall, sollte eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Sie tritt z.B. ein, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden, hierzu zählen auch und vor allem körperliche Schäden, zugefügt wird; auch und gerade im Beruf. Sie ist somit eine wichtige Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie wird oft außer Acht gelassen, dabei ist sie für Azubis ganz besonders wichtig. Denn Berufseinsteiger bekommen in den ersten fünf Jahren keinen Cent aus der gesetzlichen Rentenkasse. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen, auch wenn man krankheitsbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Kfz-Versicherungen: Hat der Auszubildende ein eigenes Auto, so ist die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind oft sinnvolle Ergänzungen. Da Fahranfänger jedoch für eine Kfz-Versicherung in der Regel sehr hohe Beiträge zahlen, lohnt sich meistens die Zulassung und die Versicherung  des Wagens auf die Eltern.

Rechtsschutzversicherung: Da es im Straßenverkehr leicht zu Streitigkeiten kommt, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.  Auch hier ist zu prüfen, ob die Eltern eine solche Versicherung besitzen, da die Kinder im Normalfall bis zum 25. Lebensjahr mitversichert sind.

Alle weiteren Versicherungen sind von geringerer Wichtigkeit und sollten mit einem unabhängigen Berater auf evtl. Notwendigkeit geprüft werden.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Welche Versicherung Studenten brauchen

Im Oktober beginnt das neue Wintersemester. Tausende von Studienanfängern strömen dann in die Hörsäle der Universitäten und Fachhochschulen. Neben der Herausforderung, sich in einem völlig neuen Umfeld neu orientieren zu müssen, ist auch die Frage nach dem notwendigen Versicherungsschutz sehr wichtig. Lt. Verbraucherzentrale NRW sind es nicht wirklich viele Policen die Studenten brauchen:

Krankenversicherung:
Hier handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Viele Studenten sind
über ihre Eltern gesetzlich beitragsfrei krankenversichert. Die Familienversicherung
besteht unabhängig davon, ob Studenten zu Hause wohnen oder nicht. Dies gilt bis
zum 25. Lebensjahr. Erst danach müssen sie sich eine eigene Krankenversicherung
suchen. Wenn die Eltern privat krankenversichert sind, muss der Student sich in der
Regel selber versichern. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es bei den
privaten Versicherungen nicht.

Auslandsreise-Krankenversicherung:
Eine sehr sinnvolle Versicherung, besonders dann, wenn man evtl. ein Teil des
Studiums im Ausland absolviert werden will,   da die Krankenkassen die Kosten für
einen Rücktransport  im Krankheitsfall meistens nicht übernehmen. Außerdem zahlen
die Krankenkassen nicht immer für alle Behandlungskosten im Ausland.

Privathaftpflichtversicherung:
Wie jeder Bürger sollten auch Studenten eine solche Versicherung haben, denn sie
springt ein, wenn man jemand anderem einen Schaden zufügt – und das kann schnell
passieren. In der Regel sind auch volljährige Studenten in der Haftpflichtversicherung
der Eltern mitversichert,  auch wenn sie nicht zu Hause wohnen. Wichtig ist aber, dass
man sich in den Versicherungsbedingungen informiert und den Versicherer über den Studienort in Kenntnis setzt.

Hausratversicherung:
In der Regel ist der Hausrat in der Studentenwohnung über die sog. Außenversicherung der elterlichen Police abgesichert. Allerdings ist die Versicherungssumme meistens auf 10% reduziert. Hier ist zu prüfen, ob das ausreicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Für Studenten ist es genauso wichtig wie für alle, die von ihrer Arbeitskraft abhängig sind, diese abzusichern. Auch wenn man noch keinen konkreten Beruf ausübt, besteht das Risiko, durch Krankheit, Verschleiß oder Unfall gesundheitlich so stark beinträchtigt zu werden, dass das Studium nicht fortgesetzt und der angestrebte Beruf nicht ausgeübt werden kann. Viele Versicherungen bieten hier spezielle Studententarife an.

Über notwendige Tarifinhalte sollte man sich rechtzeitig bei einem unabhängigen Berater informieren.

Mit den besten grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Ist eine Handy-Versicherung sinnvoll?

Handy defekt

Häufig ist der Kauf eines Elektrogerätes mit dem Angebot eine Geräteversich- erung verbunden. Viele Kunden schlie- ßen solche Versi- cherungen ab, ohne deren Notwendigkeit und Leistungsspek- trum geprüft zu haben. Dies sollte der Käufer eines neuen Fernsehers oder Smartphones jedoch unbedingt tun denn Verbraucher- schützer meinen, dass in der Regel ein Abschluss nicht lohnt, da die Ver tragsbedingungen zu streng sind.

Es ist wichtig, zu wissen, dass beim Neukauf eines Gerätes eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung gilt. Doch wenn der Hersteller abblockt, ist es für Kunden oft schwierig bis unmöglich, ihre Ansprüche durchzusetzen. Da klingt das Angebot einer sogenannten Garantieverlängerung oder Geräteversicherung sehr verlockend. Aber Verbraucherschützer sehen die Angebote kritisch.

Lt. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gilt. „Innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf muss der Kunde nicht beweisen, dass das Gerät schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war.“
Danach kehrt sich die Beweislast aber um, und der Kunde hat es schwer, zu seinem Recht zu kommen.

Dies Problem sollen Geräteversicherungen lösen. Und so nehmen viele die kostenpflichtigen Garantieverlängerungen dankbar an, in dem Glauben, sich Ärger bei einem Defekt des Geräts zu ersparen.

Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass die Versicherungen oft nicht so gut sind, wie es auf den ersten Blick scheint. „Da sind so viele Haken und Ösen, dass sich das in der Regel nicht lohnt“, sagt Juristin Weidenbach.
So gibt es zum Beispiel bei  Diebstahlversicherungen für Handys so strenge Bedingungen, dass man das Gerät nie aus der Hand lassen darf. Wem aber ist es noch nie passiert, dass sein Handy unbeaufsichtigt war?

Sollte die Diebstahlschutz-Versicherung tatsächlich einmal einspringen, zahlt sie in der Regel nur den Restwert des Geräts. Die Hausratversicherung übernimmt hingegen grundsätzlich den Neuwert. Sie springe aber auch nur bei einem Raub ein, nicht bei einem einfachen Diebstahl.

Das größte Problem bei den Policen ist, dass nicht der Wiederbeschaffungswert sondern nur der Zeitwert ersetzt wird, da dieser bekanntlich, wegen des rasanten technischen Fortschritts, sehr schnell abnimmt.

Ohne einen Blick ins Kleingedruckte sollte man nie einen Versicherungsvertrag unterschreiben. So kann man abwägen ob Geräteversicherungen überhaupt notwendig sind. Existenziell wichtig wie die absolut notwendige Privathaftplicht oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind sie auf keinen Fall.

Aber nicht nur Geräteversicherungen sind oft nutzlos.
Generell sind viele Verbraucher überversichert. Welche Policen Sie garantiert nicht brauchen finden Sie in unserem kostenlosen E-Book.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Mit Vorerkrankung gegen Berufsunfähigkeit versichern

Vielen Arbeitnehmern geht es ähnlich: Wegen einer Vorerkrankung bekommen sie keine oder lediglich eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung. Und die Liste der möglichen Handicaps ist lang. Sie reicht von Depressionen über Rückenleiden bis zu Kreislaufproblemen. In einem solchen Fall sollte sich der Betreffende fachlich beraten lassen. Oft gibt es Sonderangebote von Versicherungen, wo sich die Gesundheitsfragen statt auf die letzten fünf oder zehn Jahre lediglich auf drei Jahre beziehen. Eine weitere Möglichkeit bieten „betriebliche Kollektivtarife“, wobei nur sehr wenige oder keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Ähnliche Lösungen bieten sich auch im Bereich Krankenzusatzversicherung. Auch hier kann der Arbeitgeber über eine „Betriebliche Krankenversicherung“ Mitarbeitern mit Vorerkrankungen die den Abschluss von leistungsverbessernden Zusatztarifen ermöglichen. Wie diese Lösungen umgesetzt werden können, erfahren Sie bei unsren Experten.Vielen Arbeitnehmern geht es ähnlich: Wegen einer Vorerkrankung bekommen sie keine oder lediglich eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung. Und die Liste der möglichen Handicaps ist lang. Sie reicht von Depressionen über Rückenleiden bis zu Kreislaufproblemen.

In einem solchen Fall sollte sich der Betreffende fachlich beraten lassen. Oft gibt es Sonderangebote von Versicherungen, wo sich die Gesundheitsfragen statt auf die letzten fünf oder zehn Jahre lediglich auf drei Jahre beziehen.

Eine weitere Möglichkeit bieten „betriebliche Kollektivtarife“, wobei nur sehr wenige oder keine Gesundheitsfragen gestellt werden.

Ähnliche Lösungen bieten sich auch im Bereich Krankenzusatzversicherung. Auch hier kann der Arbeitgeber über eine „Betriebliche Krankenversicherung“ Mitarbeitern mit Vorerkrankungen den Abschluss von leistungsverbessernden Zusatztarifen ermöglichen.

Wie diese Lösungen umgesetzt werden können, erfahren Sie bei unseren Experten.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge