Frauen wollen beraten werden – und Männer?

Vision Blick nach rechtsWenn es um Geldanlagen, Versicherungen oder Altersvorsorge geht, unterscheiden sich Frauen und Männer erheblich.

Männer „problematisieren“  ihre Risiken weniger und neigen zum recht schnellen Kauf von Finanz- und Versicherungsprodukten im  Internet, ohne konkrete Beratung. Finanz-Psychologen sprechen hier von der sog. „Erledigungsmentalität“. Die Angelegenheit wurde erledigt, wenn auch evtl. schlecht. Diese Mentalität ist unabhängig vom Einkommen sowohl bei männlichen Akademikern als auch beim Fabrikarbeiter zu beobachten. So wird eine komplizierte Finanzierung genauso schnell ohne die Fachberatung durch einen Spezialisten abgeschlossen wie eine private Altersvorsorge oder die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Frauen hingegen haben ein wesentlich ausgeprägteres Absicherungsbedürfnis. Sie achten mehr auf Qualität und Sinnhaftigkeit einer Entscheidung. Der Studie eines Kölner Marktforschungsinstituts zufolge  wünschen Frauen aber nicht nur das Beratungsgespräch; sie schätzen auch den persönlichen Rat des Fachmannes oder der Fachfrau.

Die Studie belegt eindeutig, dass junge Frauen z.B. wesentlich häufiger eine Haftpflichtversicherung besitzen als gleichaltrige Männer. Dies ist umso erstaunlicher, als  Männer, bedingt durch Hobby und Beruf, immer noch risikogefährdeter sind  als Frauen.

Insgesamt allerdings sind jüngere Menschen  in Deutschland geringer abgesichert als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das gilt insbesondere bei der Altersvorsorge. Diese Tatsache verwundert; sind es doch gerade die Jüngeren, die für Ihre Rente zusätzlich vorsorgen müssen, um nicht von Altersarmut bedroht zu sein.

Die Empfehlung richtet sich also nicht nur an Männer sondern ebenso an Frauen: Lassen Sie sich in allen Vorsorgefragen von einem unabhängigen Experten beraten. Das Kompezenzteam SicherPlanen unterstützt Sie hierbei gerne.

Mit den besten Grüßen

Kompetenzteam
SicherPlanen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Im Skiurlaub richtig versichert?

SkiunfallWie in jedem Jahr suchen auch in diesem Winter viele Deutsche Entspannung auf den Skipisten. Häufig führt der Weg dann ins europäische Ausland und manchmal sogar in die USA oder nach Kanada.

Jeder Skifahrer weiß, dass ein erhöhtes Verletzungsrisiko auf der Piste mitfährt. Es muss kein Beinbruch oder gar ein schwerer Unfall sein, oft bereiten schon kleine Verletzungen große Probleme. In der Skisaison 2012/13 mussten rund 3.550 Skifahrer ein Krankenhaus aufsuchen.

In einem solchen Fall bekommt man als gesetzlich Versicherter  die Behandlungskosten von der Krankenkasse ersetzt, bestenfalls allerdings in der üblichen Höhe des Urlaubslandes und maximal nur das, was in Deutschland regulär wäre. Privatbehandlungen werden nicht übernommen.

Gleiches gilt für den Transport ins Krankenhaus. Krankenwagen oder Rettungseinsatz mit dem Hubschrauber bezahlt die gesetzliche Kasse nicht.

In den Ländern Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien ist dies mit der europäischen Versicherungskarte ebenfalls gewährleistet . In den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, ist für einen Arztbesuch ein Auslands-Krankenschein notwendig. Erleidet man jedoch einen Unfall in einem Land, womit kein solches Abkommen besteht, muss der Verunglückte die gesamte Behandlung selbst bezahlen. Dies ist beispielsweise in USA und Kanada der Fall.

Auslandsreise-Krankenversicherung  

Für gesetzlich Versicherte ist deswegen eine Auslandsreise-Krankenversicherung unverzichtbar. Eine solche Versicherung bezahlt nicht nur die Kostendifferenz sondern ebenfalls  den Rücktransport nach Hause, wenn der medizinisch notwendig ist.

Privat Versicherte sollten prüfen, welcher Auslandsschutz in ihrer Versicherung abgedeckt ist. Im Zweifel empfiehlt sich auch hier der Abschluss einer Zusatzversicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Erfahrene Winterurlauber können ein Lied davon singen. Die Gefahr jemand anderem einen Schaden zuzufügen, ist auf der Skipiste um ein Vielfaches höher als im Alltag. Wer einen anderen Skifahrer auf der Piste verletzt, haftet für die Folgen. Die dann entstehenden Kosten summieren sich schnell zu einem hohen Betrag. Medizinisch  notwendige  Behandlungs- und Transportkosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall sind dann zu berücksichtigen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung greift bei Ansprüchen von Dritten und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls sogar vor Gericht. Kinder sind normalerweise  in der Familienpolice  mitversichert.

Unfallversicherung

Niemand kann vorhersagen, welche Folgen ein Skiunfall haben wird. Um einer evtl. Existenzgefährdung durch eine Invalidität als Unfallfolge vorzubeugen, ist eine Unfallversicherung sehr empfehlenswert. Die Unfallversicherung leistet in solchen Fällen entweder eine Einmalzahlung oder eine Rente.

Kein Alkohol

Viele Skiurlauber übersehen oft das Zusatzrisiko Alkohol.  Alkoholkonsum auf der Skipiste erhöht nicht nur die Unfallgefahr sondern nimmt evtl. sogar den Versicherungsschutz. Ist bei einem Unfall Alkohol im Spiel, leistet  laut den „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“ normalerweise die Versicherung nicht.

Es ist zu empfehlen, die Unfallversicherung mit einer entsprechenden Klausel um dieses Risiko zu ergänzen.

Lassen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz auf Vollständigkeit überprüfen. Die Experten vom Kompetenzteam SicherPlanen unterstützen Sie gerne.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Welche Versicherung für Berufseinsteiger?

RettungsschirmViele junge Menschen haben in den letzten Monaten den Schritt ins Berufsleben getan. Mit dem Beginn einer Berufsausbildung erzie- len sie nun eigenes Ein- kommen und müssen sich selber um den richtigen Versicherungs- schutz kümmern.

In diesem Zusammen- hang ist zu unter- scheiden zwischen Pflichtversicherungen, notwendigen privaten Versicherungen und weniger notwendigen Versicherungen.

Die Beiträge für die Pflichtversicherungen werden in der Regel direkt vom Arbeitgeber an die jeweilige Stelle überwiesen. Es handelt sich hier um:

Krankenversicherung: Der Arbeitnehmeranteil wird wie bei allen Pflichtversicherungen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Der Azubi kann die Krankenkasse frei wählen, muss sich aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entschieden haben. Wer bisher privat versichert war, sollte diese Versicherung als sog. Anwartschaft gegen einen geringen Beitrag weiterführen, um sich die Möglichkeit eines später problemlosen Wechsels ohne Gesundheitscheck in die private Vollversicherung zu erhalten.

Pflegeversicherung: Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall oder eine Krankheit zum Pflegefall wird.

Arbeitslosenversicherung: Diese Versicherung sichert bis zu 67 Prozent des letzten Nettolohns, wenn man, aus welchem Grund auch immer, arbeitslos wird.

Gesetzliche Rentenversicherung: Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als alleinige Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung: Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen, zahlt der Azubi hier keinen eigenen Beitrag. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, das Unfallrisiko seiner Arbeitnehmer während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg durch Beiträge zur Berufsgenossenschaft abzusichern.

Wichtige private Versicherungen

Privat-Haftpflichtversicherung: Häufig sind AZUBIS bis zum Abschluss der Berufsausbildung in der Police der Eltern mitversichert. Ist dies nicht der Fall, sollte eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Sie tritt z.B. ein, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden, hierzu zählen auch und vor allem körperliche Schäden, zugefügt wird; auch und gerade im Beruf. Sie ist somit eine wichtige Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie wird oft außer Acht gelassen, dabei ist sie für Azubis ganz besonders wichtig. Denn Berufseinsteiger bekommen in den ersten fünf Jahren keinen Cent aus der gesetzlichen Rentenkasse. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen, auch wenn man krankheitsbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Kfz-Versicherungen: Hat der Auszubildende ein eigenes Auto, so ist die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind oft sinnvolle Ergänzungen. Da Fahranfänger jedoch für eine Kfz-Versicherung in der Regel sehr hohe Beiträge zahlen, lohnt sich meistens die Zulassung und die Versicherung  des Wagens auf die Eltern.

Rechtsschutzversicherung: Da es im Straßenverkehr leicht zu Streitigkeiten kommt, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.  Auch hier ist zu prüfen, ob die Eltern eine solche Versicherung besitzen, da die Kinder im Normalfall bis zum 25. Lebensjahr mitversichert sind.

Alle weiteren Versicherungen sind von geringerer Wichtigkeit und sollten mit einem unabhängigen Berater auf evtl. Notwendigkeit geprüft werden.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Welche Versicherung Studenten brauchen

Im Oktober beginnt das neue Wintersemester. Tausende von Studienanfängern strömen dann in die Hörsäle der Universitäten und Fachhochschulen. Neben der Herausforderung, sich in einem völlig neuen Umfeld neu orientieren zu müssen, ist auch die Frage nach dem notwendigen Versicherungsschutz sehr wichtig. Lt. Verbraucherzentrale NRW sind es nicht wirklich viele Policen die Studenten brauchen:

Krankenversicherung:
Hier handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Viele Studenten sind
über ihre Eltern gesetzlich beitragsfrei krankenversichert. Die Familienversicherung
besteht unabhängig davon, ob Studenten zu Hause wohnen oder nicht. Dies gilt bis
zum 25. Lebensjahr. Erst danach müssen sie sich eine eigene Krankenversicherung
suchen. Wenn die Eltern privat krankenversichert sind, muss der Student sich in der
Regel selber versichern. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es bei den
privaten Versicherungen nicht.

Auslandsreise-Krankenversicherung:
Eine sehr sinnvolle Versicherung, besonders dann, wenn man evtl. ein Teil des
Studiums im Ausland absolviert werden will,   da die Krankenkassen die Kosten für
einen Rücktransport  im Krankheitsfall meistens nicht übernehmen. Außerdem zahlen
die Krankenkassen nicht immer für alle Behandlungskosten im Ausland.

Privathaftpflichtversicherung:
Wie jeder Bürger sollten auch Studenten eine solche Versicherung haben, denn sie
springt ein, wenn man jemand anderem einen Schaden zufügt – und das kann schnell
passieren. In der Regel sind auch volljährige Studenten in der Haftpflichtversicherung
der Eltern mitversichert,  auch wenn sie nicht zu Hause wohnen. Wichtig ist aber, dass
man sich in den Versicherungsbedingungen informiert und den Versicherer über den Studienort in Kenntnis setzt.

Hausratversicherung:
In der Regel ist der Hausrat in der Studentenwohnung über die sog. Außenversicherung der elterlichen Police abgesichert. Allerdings ist die Versicherungssumme meistens auf 10% reduziert. Hier ist zu prüfen, ob das ausreicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Für Studenten ist es genauso wichtig wie für alle, die von ihrer Arbeitskraft abhängig sind, diese abzusichern. Auch wenn man noch keinen konkreten Beruf ausübt, besteht das Risiko, durch Krankheit, Verschleiß oder Unfall gesundheitlich so stark beinträchtigt zu werden, dass das Studium nicht fortgesetzt und der angestrebte Beruf nicht ausgeübt werden kann. Viele Versicherungen bieten hier spezielle Studententarife an.

Über notwendige Tarifinhalte sollte man sich rechtzeitig bei einem unabhängigen Berater informieren.

Mit den besten grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Ist eine Handy-Versicherung sinnvoll?

Handy defekt

Häufig ist der Kauf eines Elektrogerätes mit dem Angebot eine Geräteversich- erung verbunden. Viele Kunden schlie- ßen solche Versi- cherungen ab, ohne deren Notwendigkeit und Leistungsspek- trum geprüft zu haben. Dies sollte der Käufer eines neuen Fernsehers oder Smartphones jedoch unbedingt tun denn Verbraucher- schützer meinen, dass in der Regel ein Abschluss nicht lohnt, da die Ver tragsbedingungen zu streng sind.

Es ist wichtig, zu wissen, dass beim Neukauf eines Gerätes eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung gilt. Doch wenn der Hersteller abblockt, ist es für Kunden oft schwierig bis unmöglich, ihre Ansprüche durchzusetzen. Da klingt das Angebot einer sogenannten Garantieverlängerung oder Geräteversicherung sehr verlockend. Aber Verbraucherschützer sehen die Angebote kritisch.

Lt. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gilt. „Innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf muss der Kunde nicht beweisen, dass das Gerät schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war.“
Danach kehrt sich die Beweislast aber um, und der Kunde hat es schwer, zu seinem Recht zu kommen.

Dies Problem sollen Geräteversicherungen lösen. Und so nehmen viele die kostenpflichtigen Garantieverlängerungen dankbar an, in dem Glauben, sich Ärger bei einem Defekt des Geräts zu ersparen.

Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass die Versicherungen oft nicht so gut sind, wie es auf den ersten Blick scheint. „Da sind so viele Haken und Ösen, dass sich das in der Regel nicht lohnt“, sagt Juristin Weidenbach.
So gibt es zum Beispiel bei  Diebstahlversicherungen für Handys so strenge Bedingungen, dass man das Gerät nie aus der Hand lassen darf. Wem aber ist es noch nie passiert, dass sein Handy unbeaufsichtigt war?

Sollte die Diebstahlschutz-Versicherung tatsächlich einmal einspringen, zahlt sie in der Regel nur den Restwert des Geräts. Die Hausratversicherung übernimmt hingegen grundsätzlich den Neuwert. Sie springe aber auch nur bei einem Raub ein, nicht bei einem einfachen Diebstahl.

Das größte Problem bei den Policen ist, dass nicht der Wiederbeschaffungswert sondern nur der Zeitwert ersetzt wird, da dieser bekanntlich, wegen des rasanten technischen Fortschritts, sehr schnell abnimmt.

Ohne einen Blick ins Kleingedruckte sollte man nie einen Versicherungsvertrag unterschreiben. So kann man abwägen ob Geräteversicherungen überhaupt notwendig sind. Existenziell wichtig wie die absolut notwendige Privathaftplicht oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind sie auf keinen Fall.

Aber nicht nur Geräteversicherungen sind oft nutzlos.
Generell sind viele Verbraucher überversichert. Welche Policen Sie garantiert nicht brauchen finden Sie in unserem kostenlosen E-Book.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Auf ausreichenden Versicherungsschutz beim Skiurlaub achten

Der Winter in Deutschland mit Schnee und Frost lässt weiter auf sich warten. Um dennoch das geplante Skivergnügen zu genießen, nutzen viele Menschen die Möglichkeit, sich im Ausland auf die Piste zu wagen.
In diesem Fall ist es sehr wichtig, dass der richtige  Versicherungsschutz gegeben ist, denn  Skifahren birgt oft ein erhöhtes Risiko. Weiterlesen

Unternehmer ohne Absicherung – existenzlos im Alter

Existenzgründer gehen nicht nur ein geschäftliches Risiko ein, sondern auch ein persönliches. Viele leben ohne Absicherung und vertagen das Thema auf später, wenn sie gut verdienen.

Im Alter stehen sie dann mit einer bescheidenen Rente und explodierenden Gesundheitskosten im gesellschaftlichen Abseits.

Selbständige verfügen häufig über geringe Finanzreserven

Eine Versicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit und Altersarmut ist für Existenzgründer oft kein Thema, weil sie durch den Aufbau ihres Geschäftes voll in Anspruch genommen werden und oft nur geringe Finanzreserven dazu verleiten, diese Themen im Businessplan unberücksichtigt zu lassen. Dabei kann die fehlende Absicherung dazu führen, dass Selbständige bei Invalidität und im Alter existenzlos werden. Weiterlesen

Wenn zum Jahresende noch etwas schief läuft

Gerade zum Jahreswechsel häuft sich das Risiko selber geschädigt zu werden oder jemand anderen zu schädigen.
Wenn  z.B. bei der Silvesterparty etwas schief läuft – wer haftet dann?
Um für solche oder ähnliche Fragen die passenden Antworten zu haben, gibt der „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ wertvolle Tipps: Weiterlesen

PKV Beitragsoptimierung

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Sparen Sie bis zu 40% Beiträge in der privaten Krankenversicherung ohne Wechsel oder Kündigung.
Wenn Sie bereits seit mehr als 5 oder sogar 10 Jahren bei einem PKV-Unternehmen versichert sind, dann sollten Sie prüfen, ob Ihr „Alttarif“ noch dem aktuellsten Beitrags-Leistungsverhältnis entspricht.

Wer schon längere Zeit privat versichert ist, hat sich bei Vertragsabschluss für eine Tarifkombination entschieden, die seinerzeit sicherlich der persönlichen Lebenssituation entsprach sowie ein optimales Beitrags-Leistungsverhältnis darstellte. Weiterlesen

Angst vor Pflegebedürftigkeit im Alter ???

100 Jahre alt? Jeder möchte es werden – kaum einer möchte es sein. Und schon gar nicht daran denken, einmal auf Hilfe und Pflege von anderen angewiesen zu sein. Und wie viel Geld die Pflege gar erfordert? Doch ein Pflegefall ist nicht vom Alter abhängig. Das Risiko besteht schon ab Geburt. Ursache kann auch eine Krankheit oder ein Unfall sein. Dauerpflege ist teuer und Vorsorge deshalb ratsam. Empfehlenswert ist eine Pflegetagegeldversicherung. Weiterlesen