Pflegereform wurde vom Bundestag verabschiedet

116318_old_folksDer Bundestag hat eine neue Pflegereform verabschiedet. Damit werden künftig ca. 500.000 weitere Menschen, die bisher nicht berücksichtigt wurden, Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung erhalten. Gesundheitsminister Hermann Gröhe sagte, 20 Jahre nach ihrer Einführung werde die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Es handele sich um einen Meilenstein für Pflegebedürftige und alle, die für diese tagtäglich da seien.

Nach dem Gesetz sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen erhalten, wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Dazu wird ein neues Begutachtungssystem eingeführt. Die bisher bekannten drei Pflegestufen werden ab 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen.

Diese Pflegegrade werden anhand eines Punktesystems wie folgt ermittelt:

  • Pflegegrad 1 – ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte = geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2 – ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3 – ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte = schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4 – ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte    = schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5 – ab 90 bis 100 Gesamtpunkte      = schwerste Beeinträchtigung mit                                                                                besonderer Anforderung an die
    pflegerische VersorgungDas neue Begutachtungsverfahren ist in 6 verschiedene Module zur Ermittlung der Gesamtpunkte aufgeteilt. In jedem Modul gibt es mehrere Einzelkriterien, die durch einen Mitarbeiter des MDK (Medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenversicherungen) bewertet werden. Die Summe aller Einzelpunkte führt am Ende des Begutachtungsverfahrens zur Ermittlung des Pflegegrades.
    Folgende 6 Module sieht das Pflegestärkungsgesetz II vor:
  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder
    therapiebedingten Anforderungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent und für Kinderlose auf 2,8 Prozent. Bereits zu Jahresanfang war die erste Stufe der Reform in Kraft getreten. Dafür waren die Beitragssätze bereits um 0,3 Prozentpunkte angehoben worden.

    Bis zur Einführung im Januar 2017 haben Pflegekassen und Einrichtungen genügend Zeit zur Umstellung. Im Gesetz enthaltene Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten dagegen bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft. So wird etwa die Beratung verbessert, Pflegekassen werden zu gesundheitsfördernden Maßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet und der Pflege-TÜV wird überarbeitet.So werden Pflegeeinrichtungen vom kommenden Jahr an nicht mehr mit Schulnoten bewertet. Die Pflegenoten sollen zum 1.1.2016 vorübergehend durch eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichts des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt werden. Karl-Josef Laumann (CDU) , Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, plant, dass ein Pflegequalitätsausschuss dann bis Ende 2017 ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem auf die Beine stellen soll. Hier will Laumann auch Verbände der Pflegebedürftigen gleich- und stimmberechtigte einbinden.

Fachleute empfehlen bereits heute und auch nach Inkrafttreten der Reformen eine private Pflegeversicherung, um die weiterhin steigenden Kosten einer menschenwürdigen Pflege aufbringen zu können.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

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