Pflegereform wurde vom Bundestag verabschiedet

116318_old_folksDer Bundestag hat eine neue Pflegereform verabschiedet. Damit werden künftig ca. 500.000 weitere Menschen, die bisher nicht berücksichtigt wurden, Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung erhalten. Gesundheitsminister Hermann Gröhe sagte, 20 Jahre nach ihrer Einführung werde die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Es handele sich um einen Meilenstein für Pflegebedürftige und alle, die für diese tagtäglich da seien.

Nach dem Gesetz sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen erhalten, wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Dazu wird ein neues Begutachtungssystem eingeführt. Die bisher bekannten drei Pflegestufen werden ab 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen.

Diese Pflegegrade werden anhand eines Punktesystems wie folgt ermittelt:

  • Pflegegrad 1 – ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte = geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2 – ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3 – ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte = schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4 – ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte    = schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5 – ab 90 bis 100 Gesamtpunkte      = schwerste Beeinträchtigung mit                                                                                besonderer Anforderung an die
    pflegerische VersorgungDas neue Begutachtungsverfahren ist in 6 verschiedene Module zur Ermittlung der Gesamtpunkte aufgeteilt. In jedem Modul gibt es mehrere Einzelkriterien, die durch einen Mitarbeiter des MDK (Medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenversicherungen) bewertet werden. Die Summe aller Einzelpunkte führt am Ende des Begutachtungsverfahrens zur Ermittlung des Pflegegrades.
    Folgende 6 Module sieht das Pflegestärkungsgesetz II vor:
  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder
    therapiebedingten Anforderungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent und für Kinderlose auf 2,8 Prozent. Bereits zu Jahresanfang war die erste Stufe der Reform in Kraft getreten. Dafür waren die Beitragssätze bereits um 0,3 Prozentpunkte angehoben worden.

    Bis zur Einführung im Januar 2017 haben Pflegekassen und Einrichtungen genügend Zeit zur Umstellung. Im Gesetz enthaltene Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten dagegen bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft. So wird etwa die Beratung verbessert, Pflegekassen werden zu gesundheitsfördernden Maßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet und der Pflege-TÜV wird überarbeitet.So werden Pflegeeinrichtungen vom kommenden Jahr an nicht mehr mit Schulnoten bewertet. Die Pflegenoten sollen zum 1.1.2016 vorübergehend durch eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichts des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt werden. Karl-Josef Laumann (CDU) , Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, plant, dass ein Pflegequalitätsausschuss dann bis Ende 2017 ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem auf die Beine stellen soll. Hier will Laumann auch Verbände der Pflegebedürftigen gleich- und stimmberechtigte einbinden.

Fachleute empfehlen bereits heute und auch nach Inkrafttreten der Reformen eine private Pflegeversicherung, um die weiterhin steigenden Kosten einer menschenwürdigen Pflege aufbringen zu können.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Betreutes Wohnen im Alter

Ein gangbarer Kompromiss für viele ältere Menschen ist das sogenannte betreute Wohnen im Alter, das zwar zunächst mit einem Umzug verbunden ist, aber die eigene Privatsphäre erhält. Die Plätze in diesen Wohnanlagen sind begrenzt und sehr begehrt, so dass sich frühzeitiges Handeln bezahlt macht.

Wohnungswechsel meist notwendig

Ein Umzug im Alter ist zwar nicht erstrebenswert, lässt sich aber in den meisten Fällen nicht vermeiden. Wenn beispielsweise ein Ehepartner verstirbt und die Wohnung nun viel zu groß und teuer wird, müssen Alternativen gesucht werden. Eine ansprechende und von vielen älteren Menschen gut angenommene Form ist das betreute Wohnen im Alter, das meist in speziellen Wohnanlagen angeboten wird. Die Wohnungen sind altersgerecht und teilweise barrierefrei gebaut, relativ klein und somit bezahlbar. Der wichtige Kontakt zu anderen älteren Menschen ist sehr wichtig, um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können und sich nicht sozial zu isolieren. Deswegen sehen viele Wohnanlagen Gemeinschaftsräume vor, die mit regelmäßigen Veranstaltungen einiges an Abwechslung bieten.

Betreuung und Pflege nach Bedarf möglich

Das betreute Wohnen im Alter bietet weitere Vorteile, denn mit einem Betreuungs- und Pflege-Angebot können wichtige Bedürfnisse älterer Menschen unkompliziert erfüllt werden. Bei Bedarf kann der Zugang zu einem Alarmsystem gebucht werden, das eine schnelle medizinische Versorgung oder anderweitige Hilfe gewährleistet. Angehörige können sich so sicher sein, dass die Eltern oder Großeltern nicht nur in ihren eigenen vier Wänden leben, sondern im Bedarfsfall nicht alleine da stehen und auch medizinisch versorgt werden. Rüstige Rentner haben die Möglichkeit, viele Aktivitäten gemeinsam wahrzunehmen und trotzdem über ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu verfügen.

Weitere Infos zum Thema im E-Book Seniorengerechtes Wohnen

Demografische Entwicklung spricht für Investition in Pflegeimmobilien

Wer heute in eine Pflegeimmobilie investiert, engagiert sich sozial und erzielt überdurchschnittliche Renditen mit höchster Sicherheit.

Bis zum Jahr 2050 verdoppelt sich der Pflegebedarf in Seniorenheimen und steigt damit deutlich stärker als der Bedarf an heimischer Pflege.

Graphik Die Bevölkerung altertb

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Quellen: Stat. Bundesamt, DB Research

Die Demographie gehört zu den Wissenschaften mit der höchsten Prognosegenauigkeit. Von daher gibt es keinen Zweifel an dem von der Deutsche Bank Research in der Studie „Pflegeimmobilien für alternde Gesellschaft“ ermittelten Bedarf von 3.000 neuen Pflegeheimen in Deutschland bis zum Jahr 2020.

Graphik Pflegebedarf nimmt kräftig zu

Quelle: Statistisches Bundesamt, DB Research

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit nimmt mit steigendem Alter signifikant zu. Und die Menschen werden immer älter.

Graphik Risiko Pflege nimmt im Alter zu

So liegt die durchschnittliche Lebenserwartung heute Geborener bei rund 82 Jahren, Tendenz weiter steigend. Bis zum Jahr 2050 verdoppelt sich die Zahl der über 80-Jährigen im Vergleich zum Jahr 2000. Gleichzeitig steigt die Zahl der Haushalte in Deutschland bis zum Jahr 2030 trotz sinkender Bevölkerungszahlen stetig an, da die alten Menschen zunehmend in Zwei-Personen- und Single-Haushalten leben. Wobei hier eine Unterscheidung zwischen „normalen“ Haushalten und „betreuten Wohnen“ fehlt. Vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen wird die Zunahme der alten Menschen besonders groß. Daher sind Senioren -heime und Pflegeeinrichtungen hier besonders gefragt.

Quelle: Statistisches Bundesamt, DB Research

Im Fazit kommt die Deutsche Bank Research u.a. zu folgenden wichtigen Kriterien, welche die Attraktivität von Pflegeimmobilien als Kapitalanlage äußerst interessant machen:

  1. Mikrostandort im Ballungsraum mit großem Einzugsgebiet und gewachsener Infrastruktur
  2. Erfahrener Betreiber mit Kenntnis des Pflegemarktes
  3. Lange Miet- bzw. Pachtverträge mit dem Betreiber

Pflegeimmobilien sind aktuell und für die nächsten Jahre äußerst attraktiv für Kapitalanleger mit einer enorm hohen Sicherheit.

Mehr Informationen erhalten Sie im kostenlosen E-Book „Der Anlage-(Geheim)Tipp“

 

Mit den besten Grüßen

Kompezenzteam
SicherPlanen

Was von der Rente noch abgezogen wird

Arme alte Frau

Die künftigen Rentner müssen mit hohen Abzügen für die Sozialversicherung rechnen, denn auch bei der Rente ist brutto nicht gleich netto. Zu den Abzügen für Pflege- und Krankenversicherung kommen auch immer häufiger hohe Steuern. Wie hoch die Abzüge im Einzelnen sind, hängt jedoch von der Art der Rente ab.

Bei der gesetzlichen Altersrente fallen immer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Während die Krankenversicherung jeweils zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger und zur Hälfte vom Rentner zu zahlen ist, muss der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent bei der Krankenversicherung und der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,05% alleine vom Rentner gezahlt werden. Durchschnittlich kommt man so auf einen Abzug von rund 10% für die Sozialversicherungen. Bei einem Rentner, der außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte bezieht, verringert sich die Bruttorente von 1000 Euro so auf 900 Euro netto.

Wer noch zusätzliche Einkünfte bezieht, der muss diese schon heute versteuern. Die gesetzliche Altersrente ist auch steuerpflichtig, aber nur dann wenn sie über einem Grundfreibetrag liegt. Versteuert werden muss jedoch nur ein Teil der Rente, die Grenze für diejenigen, die im letzten Jahr in Rente gegangen sind, liegt bei 64%. Dies entspricht bei einer Rente von 12.000 Euro einem Steuerfreibetrag von 4320 Euro, der dann dauerhaft auf der Steuerkarte eingetragen wird. In den nächsten Jahren wird sich der steuerpflichtige Anteil stetig erhöhen, bis 2040 die volle Rente zu versteuern ist.

Wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, muss für Betriebsrenten der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Dies gilt nicht für Mini-Betriebsrenten unter einem Betrag von 127,75 Euro. Betriebsrenten sind anders als gesetzliche Altersrenten voll zu besteuern. Nur wenn die Beiträge aus einem bereits versteuerten (Netto-)Einkommen gezahlt wurden, bezieht sich die Besteuerung nur auf den so genannten Ertragsanteil, also die Zinsen. Für Rentenempfänger ab 65 bedeutet das eine Besteuerung auf 18% ihrer Betriebsrente.

Riester-Renten unterliegen immer der vollen Steuerpflicht, allerdings müssen hier keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Ausnahme: Wer statt in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig versichert ist, muss diese Beiträge zahlen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Höhe aller Einkünfte und richtet sich nach der “wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie unser Expertenteam.

 

Mit den besten Grüßen


Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Wer zahlt für die Eltern?

Alzheimer

Immer mehr Menschen in Deutschland machen die Erfahrung, dass die Pflege alter Menschen in einem Heim sehr teuer werden kann. Je nach Pflegestufe kostet die Unterbringung in einem Altenheim  mtl. 3000€ und mehr. Zwar übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Sie zahlt allerdings ausschließlich für die reine Pflege. Für Unterkunft und Verpflegung muss jeder selber aufkommen. Einer Berechnung der Krankenkasse Barmer/GEK  liegt der Eigenanteil über die Jahre bei ca. 31.000€, was ca. der Hälfte der Gesamtkosten entspricht.

In Anbetracht solcher Kosten stellt sich für viele Kinder die Frage, wann sie selber zur Kostendeckung herangezogen werden. Weiterlesen

Zuschuss vom Staat – Experten empfehlen Pflegetagegeld

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Wer das Risiko hoher Pflegekosten und schlechter Pflegeleistungen im Alter absichern
will, kann ab 2013 Zuschüsse für eine Pflegezusatzversicherung bekommen. Laut Kabinettsbeschluss vom 06.06.2012 soll jeder, der eine solche private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, 60€ p.a. staatlichen Zuschuss erhalten.

Bekommt jeder den Zuschuss zur privaten Pflegversicherung?

Anspruch auf diese staatliche Unterstützung hat jeder der zusätzlich zur gesetzlichen Pflicht-Versicherung für den Pflegefall vorsorgt, und zwar unabhängig vom Einkommen. Die Zusatzversicherung soll die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den deutlich niedrigeren Geldleistungen der gesetzlichen Versicherung schließen. Weiterlesen

Unternehmer ohne Absicherung – existenzlos im Alter

Existenzgründer gehen nicht nur ein geschäftliches Risiko ein, sondern auch ein persönliches. Viele leben ohne Absicherung und vertagen das Thema auf später, wenn sie gut verdienen.

Im Alter stehen sie dann mit einer bescheidenen Rente und explodierenden Gesundheitskosten im gesellschaftlichen Abseits.

Selbständige verfügen häufig über geringe Finanzreserven

Eine Versicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit und Altersarmut ist für Existenzgründer oft kein Thema, weil sie durch den Aufbau ihres Geschäftes voll in Anspruch genommen werden und oft nur geringe Finanzreserven dazu verleiten, diese Themen im Businessplan unberücksichtigt zu lassen. Dabei kann die fehlende Absicherung dazu führen, dass Selbständige bei Invalidität und im Alter existenzlos werden. Weiterlesen

PKV Beitragsoptimierung

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Sparen Sie bis zu 40% Beiträge in der privaten Krankenversicherung ohne Wechsel oder Kündigung.
Wenn Sie bereits seit mehr als 5 oder sogar 10 Jahren bei einem PKV-Unternehmen versichert sind, dann sollten Sie prüfen, ob Ihr „Alttarif“ noch dem aktuellsten Beitrags-Leistungsverhältnis entspricht.

Wer schon längere Zeit privat versichert ist, hat sich bei Vertragsabschluss für eine Tarifkombination entschieden, die seinerzeit sicherlich der persönlichen Lebenssituation entsprach sowie ein optimales Beitrags-Leistungsverhältnis darstellte. Weiterlesen

Soziales Engagement zeigen und Kapital aufbauen

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Ist es nicht eine schöne Wunschvorstellung, etwas Gutes zu tun und selber auch davon zu profitieren?
Für jeden, der sich mit dem Thema „Sparen“ befasst, stellt sich gerade heute die Frage nach einer guten Rendite. Das niedrige Zinsniveau ermöglicht selten Gewinne die die Inflation übersteigen.
Wer nach sinnvollen Alternativen sucht, kommt am Thema „Pflegeimmobilie“ nicht vorbei.  Bei einem Investment in eine Pflegeimmobilie vereint sich Renditestärke mit höchster Sicherheit.

Aufgrund der demografischen Entwicklung hin zu  einer alternden Gesellschaft ist der Bedarf an Pflegeplätzen stetig steigend. Weiterlesen

Angst vor Pflegebedürftigkeit im Alter ???

100 Jahre alt? Jeder möchte es werden – kaum einer möchte es sein. Und schon gar nicht daran denken, einmal auf Hilfe und Pflege von anderen angewiesen zu sein. Und wie viel Geld die Pflege gar erfordert? Doch ein Pflegefall ist nicht vom Alter abhängig. Das Risiko besteht schon ab Geburt. Ursache kann auch eine Krankheit oder ein Unfall sein. Dauerpflege ist teuer und Vorsorge deshalb ratsam. Empfehlenswert ist eine Pflegetagegeldversicherung. Weiterlesen