Kein Vertrauen zu Vergleichsportalen

Relaxed senior business man using laptop while on phone at homeIn den letzten Jahren konnten Online-Vergleichsportale hohe Nutzungszuwächse verbuchen. Eine aktuelle Marktstudie belegt nun, dass dies keine Aussagekraft über die tatsächlichen Online-Abschlüsse bei Energieversorgern oder Versicherungen hat.
Das Beratungsinstitut YouGov hat für den „ComparisonCheck Energie 2014“ mehr als 1.000 Personen, die Vergleichsseiten nutzen, befragt. Das überraschende Ergebnis zeigt, dass fast jeder dritte keinen neuen Vertrag über das genutzte Portal abgeschlossen hat.

Das Misstrauen wächst
In erster Linie haben die Verbraucher Zweifel an der Objektivität und Vollständigkeit der angezeigten Ergebnisse. Hinzu kommt die Vermutung, dass die Ergebnisse unter-schiedlicher Betreiber sich unterscheiden.
Da man vermuten kann, dass die Betreiber der Websites bei ihren Bewertungen solche Anbieter bevorzugen, die ihnen die höchsten Vermittlungsgebühren bezahlen, wird das Vertrauen in Online-Portale nicht wachsen.

Angebote nicht vollständig
Da die Online-Datenbanken beispielsweise nur neue KFZ-Tarife anzeigen, bekommt der Verbrauer nicht den notwendigen Vergleich mit dem vorhandenen KFZ-Tarif. Ähnliches gilt auch für andere Produkte.

Persönliche Beratung ist besser
Will man als Verbraucher sicher gehen, dass seine eigenen Interessen bei Preis-Leistungsvergleichen angemessen berücksichtigt werden, sollte er sich an einen neutralen Berater wenden. Die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen beraten unabhängig und individuell auf die Situation des Ratsuchenden ausgerichtet.
Hier können Sie Ihre Fragen stellen!

Mit den Besten Grüßen
Clemens Wigger

Privat oder gesetzlich versichern?

Reserviert für PKVDie Stiftung Warentest hat wieder einmal private Krankenversicherungen getestet.  Berücksichtigt wurden nur solche Tarife, die wesentlich mehr und bessere Leistungen bieten als die gesetzlichen Krankenkassen.

Im Vergleich zum letzten ähnlich gestalteten Test im Jahr 2006 waren die aktuellen Tarife „deutlich besser, deutlich teurer, uneingeschränkt nur für Beamte zu empfehlen.“

Von insgesamt 107 Tarifen und Tarifkombinationen der 32 getesteten Versicherer wurden fünf  mit der Bestnote „sehr gut“ und ein Tarif sogar mit  „mangelhaft“ bewertet. Mit „gut“ schnitten 29 Angebote ab und 51 waren „befriedigend“. Lediglich zu „ausreichend“ reichte es für 14 Tarife.

Große Qualitäts- und Beitragsunterschiede
Auch die Beiträge wiesen erhebliche Unterschiede auf und schwanken für einen 35-jährigen zwischen 450,00€ bei besten Preis-Leistungsverhältnissen und über 800,00€. Seit 2006 hat sich die Qualität der meisten Tarife erheblich verbessert. Umfassende Leistungen für Psychotherapie, teure Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Hospizbegleitung sind keine Seltenheit mehr.

PKV-Beiträge haben sich erhöht

Die Mehrleistungen hatten allerdings auch eine erkennbare Beitragssteigerung in den letzten Jahren zur Folge. Lt. Stiftung Warentest sind dies die Gründe für die Teuerung:
– die Situation am Kapitalmarkt,
– die teilweise Mitnahme von Altersrückstellungen,
– die Einführung der Unisex-Tarife sowie
– deutliche Leistungsverbesserungen bei vielen Gesellschaften.

Die Warentester rechnen auch künftig mit weiterhin steigenden PKV-Beiträgen. So muss sich ein 35-jähriger, der heute 450,00€ mtl. bezahlt, für die nächsten 30 Jahre auf durchschnittlich jährliche Beitragssteigerungen von ca. 3,5% einstellen.

Vergleich mit der GKV

Vergleicht man dies allerdings mit der Entwicklung der Beiträge in den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), so ist man hier wesentlich schlechter aufgestellt. In der Zeit von 1975 (112,70€) bis 2009 (547,58€) erhöhten sich die GKV-Höchstbeiträge jährlich um durchschnittlich etwa 4,7%. Zusätzlich wurden die Leistungen reduziert:

  • Keine Leistungen für Brillengestelle
  • Kürzung des Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit
  • Einführung des Fahrtkosten-Zuzahlungen zur stationären Behandlung
  • Zuzahlung für Kuren
  • Regresspflicht der Ärzte bei Budgetüberschreitung
  • Budgetverschärfung für Honorare und Krankenhäuser
  • Einführung der Praxisgebühr
  • Zuzahlungen für Verordnungen
  • Zuzahlung für Krankenhausaufenthalt
  • Wegfall der %-Erstattung für Zahnersatz. Stattdessen Einführung des befundbezogenen Festzuschusses (zum Vergleich vor 1977 gab es 100% für Zahnersatz)
  • Wegfall des Entbindungs- und Sterbegeldes
  • Umstellung der vertragsärztlichen Vergütung auf €-Festbeträge

Neutrale Beratung
Für 2,6 Mio. Angestellte, deren Einkommen über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von mtl. 4462,50€ liegt und ca. 1,2 Mio. Selbstständige stellt sich auch weiterhin die Frage, ob man die umfassenden Leistungen einer PKV nutzen möchte oder weiterhin mit der Grundversorgung einer GKV zufrieden ist.

Vor einer Entscheidung ist unbedingt eine umfassende neutrale Beratung zu empfehlen. Gerne unterstützen wir Sie hier!

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

 

Frauen wollen beraten werden – und Männer?

Vision Blick nach rechtsWenn es um Geldanlagen, Versicherungen oder Altersvorsorge geht, unterscheiden sich Frauen und Männer erheblich.

Männer „problematisieren“  ihre Risiken weniger und neigen zum recht schnellen Kauf von Finanz- und Versicherungsprodukten im  Internet, ohne konkrete Beratung. Finanz-Psychologen sprechen hier von der sog. „Erledigungsmentalität“. Die Angelegenheit wurde erledigt, wenn auch evtl. schlecht. Diese Mentalität ist unabhängig vom Einkommen sowohl bei männlichen Akademikern als auch beim Fabrikarbeiter zu beobachten. So wird eine komplizierte Finanzierung genauso schnell ohne die Fachberatung durch einen Spezialisten abgeschlossen wie eine private Altersvorsorge oder die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Frauen hingegen haben ein wesentlich ausgeprägteres Absicherungsbedürfnis. Sie achten mehr auf Qualität und Sinnhaftigkeit einer Entscheidung. Der Studie eines Kölner Marktforschungsinstituts zufolge  wünschen Frauen aber nicht nur das Beratungsgespräch; sie schätzen auch den persönlichen Rat des Fachmannes oder der Fachfrau.

Die Studie belegt eindeutig, dass junge Frauen z.B. wesentlich häufiger eine Haftpflichtversicherung besitzen als gleichaltrige Männer. Dies ist umso erstaunlicher, als  Männer, bedingt durch Hobby und Beruf, immer noch risikogefährdeter sind  als Frauen.

Insgesamt allerdings sind jüngere Menschen  in Deutschland geringer abgesichert als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das gilt insbesondere bei der Altersvorsorge. Diese Tatsache verwundert; sind es doch gerade die Jüngeren, die für Ihre Rente zusätzlich vorsorgen müssen, um nicht von Altersarmut bedroht zu sein.

Die Empfehlung richtet sich also nicht nur an Männer sondern ebenso an Frauen: Lassen Sie sich in allen Vorsorgefragen von einem unabhängigen Experten beraten. Das Kompezenzteam SicherPlanen unterstützt Sie hierbei gerne.

Mit den besten Grüßen

Kompetenzteam
SicherPlanen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Die Qualität einer Versicherung ist entscheidend

EinbruchEs gibt viele Versicherte die mit den Regulierungsleistungen von Versicherungen schlechte Erfahrungen gemacht haben. So berichtet ein Fachanwalt von einer Mandantin, die nach einem Unfall neun Jahre mit der Versicherung ringen musste, bis diese ihr noch ausstehende 250.000 Euro zahlte. Eine andere Mandantin musste nach einem Reitunfall ebenfalls neun Jahre mit dem Versicherer streiten, bis dieser  einem Vergleich über 200.000 Euro zustimmte. Bei solchen Beispielen drängt sich der Verdacht auf, die Versicherungen verfolgten eine Strategie zur Leistungsabwehr. Gerade im Bagatellbereich scheint das Vorgehen der Versicherer immer dreister. Und dabei spielt es häufig keine Rolle, ob man von seiner eigenen Versicherung oder der eines anderen eine Leistung erwartet.

In vielen Fällen ist eine Verzögerungstaktik der Versicherungsunternehmen zu beobachten. Sie fordern immer mehr und neue Informationen zu einem Schaden und verzögern damit die Regulierung. Do musste eine Bäckerei einen 93-seitigen Fragebogen ausfüllen, um den Schaden, der nach  einem Brand der Produktionsstätte entstanden war, von der Versicherung ersetzt zu bekommen.

Um bei einem eingetretenen Schaden möglichst schnell die Versicherungsleistung zu erhalten, sollte man sich nicht zurücklehnen und auf den Versicherer hoffen. Man muss sich selber kümmern oder sich bereits vorher eingehend informieren, welche Versicherung den besten Service bietet.

Denn tatsächlich nimmt die Zufriedenheit von Privatkunden mit der Schadenregulierung durch die Versicherungen in den letzten fünf Jahren kontinuierlich zu. Dies zumindest ist das Ergebnis einer Analyse, in der über 500.000 Kundenurteile von über 40 großen deutschen Schadenversicherern berücksichtigt wurden.

Diese erfreuliche Entwicklung liegt u.a. daran, dass viele Versicherer in den letzten Jahren Ihre Schadenprozesse vor allem technisch optimiert haben, so dass dauerhaft Prozessdefizite tatsächlich vermieden werden.


Auffällig ist allerdings der große Unterschied bei der Erfüllungsqualität von Kundenwünschen. Nach Kundenmeinung regulieren die langsamsten Versicherer in Hausrat und Wohngebäude lediglich 27% der Schadenfälle innerhalb von zwei Wochen nach Schadenmeldung. Die schnellsten Versicherungen schaffen eine Quote von 66%. Auch in Puncto Kundenfreundlichkeit werden die besten Versicherer dreimal so gut bewertet wie die schwächsten.


Um also gerade bei komplexeren Schadenfällen und bei Regulierungen mit Abzügen bestmöglich bedient zu werden, ist die richtige Auswahl des Versicherers notwendig. Hierbei unterstützen Sie die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gerne.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Im Skiurlaub richtig versichert?

SkiunfallWie in jedem Jahr suchen auch in diesem Winter viele Deutsche Entspannung auf den Skipisten. Häufig führt der Weg dann ins europäische Ausland und manchmal sogar in die USA oder nach Kanada.

Jeder Skifahrer weiß, dass ein erhöhtes Verletzungsrisiko auf der Piste mitfährt. Es muss kein Beinbruch oder gar ein schwerer Unfall sein, oft bereiten schon kleine Verletzungen große Probleme. In der Skisaison 2012/13 mussten rund 3.550 Skifahrer ein Krankenhaus aufsuchen.

In einem solchen Fall bekommt man als gesetzlich Versicherter  die Behandlungskosten von der Krankenkasse ersetzt, bestenfalls allerdings in der üblichen Höhe des Urlaubslandes und maximal nur das, was in Deutschland regulär wäre. Privatbehandlungen werden nicht übernommen.

Gleiches gilt für den Transport ins Krankenhaus. Krankenwagen oder Rettungseinsatz mit dem Hubschrauber bezahlt die gesetzliche Kasse nicht.

In den Ländern Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien ist dies mit der europäischen Versicherungskarte ebenfalls gewährleistet . In den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, ist für einen Arztbesuch ein Auslands-Krankenschein notwendig. Erleidet man jedoch einen Unfall in einem Land, womit kein solches Abkommen besteht, muss der Verunglückte die gesamte Behandlung selbst bezahlen. Dies ist beispielsweise in USA und Kanada der Fall.

Auslandsreise-Krankenversicherung  

Für gesetzlich Versicherte ist deswegen eine Auslandsreise-Krankenversicherung unverzichtbar. Eine solche Versicherung bezahlt nicht nur die Kostendifferenz sondern ebenfalls  den Rücktransport nach Hause, wenn der medizinisch notwendig ist.

Privat Versicherte sollten prüfen, welcher Auslandsschutz in ihrer Versicherung abgedeckt ist. Im Zweifel empfiehlt sich auch hier der Abschluss einer Zusatzversicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Erfahrene Winterurlauber können ein Lied davon singen. Die Gefahr jemand anderem einen Schaden zuzufügen, ist auf der Skipiste um ein Vielfaches höher als im Alltag. Wer einen anderen Skifahrer auf der Piste verletzt, haftet für die Folgen. Die dann entstehenden Kosten summieren sich schnell zu einem hohen Betrag. Medizinisch  notwendige  Behandlungs- und Transportkosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall sind dann zu berücksichtigen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung greift bei Ansprüchen von Dritten und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls sogar vor Gericht. Kinder sind normalerweise  in der Familienpolice  mitversichert.

Unfallversicherung

Niemand kann vorhersagen, welche Folgen ein Skiunfall haben wird. Um einer evtl. Existenzgefährdung durch eine Invalidität als Unfallfolge vorzubeugen, ist eine Unfallversicherung sehr empfehlenswert. Die Unfallversicherung leistet in solchen Fällen entweder eine Einmalzahlung oder eine Rente.

Kein Alkohol

Viele Skiurlauber übersehen oft das Zusatzrisiko Alkohol.  Alkoholkonsum auf der Skipiste erhöht nicht nur die Unfallgefahr sondern nimmt evtl. sogar den Versicherungsschutz. Ist bei einem Unfall Alkohol im Spiel, leistet  laut den „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“ normalerweise die Versicherung nicht.

Es ist zu empfehlen, die Unfallversicherung mit einer entsprechenden Klausel um dieses Risiko zu ergänzen.

Lassen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz auf Vollständigkeit überprüfen. Die Experten vom Kompetenzteam SicherPlanen unterstützen Sie gerne.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Welche Versicherung für Berufseinsteiger?

RettungsschirmViele junge Menschen haben in den letzten Monaten den Schritt ins Berufsleben getan. Mit dem Beginn einer Berufsausbildung erzie- len sie nun eigenes Ein- kommen und müssen sich selber um den richtigen Versicherungs- schutz kümmern.

In diesem Zusammen- hang ist zu unter- scheiden zwischen Pflichtversicherungen, notwendigen privaten Versicherungen und weniger notwendigen Versicherungen.

Die Beiträge für die Pflichtversicherungen werden in der Regel direkt vom Arbeitgeber an die jeweilige Stelle überwiesen. Es handelt sich hier um:

Krankenversicherung: Der Arbeitnehmeranteil wird wie bei allen Pflichtversicherungen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Der Azubi kann die Krankenkasse frei wählen, muss sich aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entschieden haben. Wer bisher privat versichert war, sollte diese Versicherung als sog. Anwartschaft gegen einen geringen Beitrag weiterführen, um sich die Möglichkeit eines später problemlosen Wechsels ohne Gesundheitscheck in die private Vollversicherung zu erhalten.

Pflegeversicherung: Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall oder eine Krankheit zum Pflegefall wird.

Arbeitslosenversicherung: Diese Versicherung sichert bis zu 67 Prozent des letzten Nettolohns, wenn man, aus welchem Grund auch immer, arbeitslos wird.

Gesetzliche Rentenversicherung: Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als alleinige Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung: Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen, zahlt der Azubi hier keinen eigenen Beitrag. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, das Unfallrisiko seiner Arbeitnehmer während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg durch Beiträge zur Berufsgenossenschaft abzusichern.

Wichtige private Versicherungen

Privat-Haftpflichtversicherung: Häufig sind AZUBIS bis zum Abschluss der Berufsausbildung in der Police der Eltern mitversichert. Ist dies nicht der Fall, sollte eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Sie tritt z.B. ein, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden, hierzu zählen auch und vor allem körperliche Schäden, zugefügt wird; auch und gerade im Beruf. Sie ist somit eine wichtige Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie wird oft außer Acht gelassen, dabei ist sie für Azubis ganz besonders wichtig. Denn Berufseinsteiger bekommen in den ersten fünf Jahren keinen Cent aus der gesetzlichen Rentenkasse. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen, auch wenn man krankheitsbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Kfz-Versicherungen: Hat der Auszubildende ein eigenes Auto, so ist die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind oft sinnvolle Ergänzungen. Da Fahranfänger jedoch für eine Kfz-Versicherung in der Regel sehr hohe Beiträge zahlen, lohnt sich meistens die Zulassung und die Versicherung  des Wagens auf die Eltern.

Rechtsschutzversicherung: Da es im Straßenverkehr leicht zu Streitigkeiten kommt, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.  Auch hier ist zu prüfen, ob die Eltern eine solche Versicherung besitzen, da die Kinder im Normalfall bis zum 25. Lebensjahr mitversichert sind.

Alle weiteren Versicherungen sind von geringerer Wichtigkeit und sollten mit einem unabhängigen Berater auf evtl. Notwendigkeit geprüft werden.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Die 5 größten Fehler bei Geldanlagen

blinde BeratungBei dem Versuch, sein Geld zu vermehren, gibt es typische Fehler, die immer wiederbegangen werden.

Nach dem Motto: „Wenn so viele Menschen das Gleiche tun und dies für gut halten wird es schon irgendwie richtig sein!“

Dies sind die 5 Hauptfehler:

1. Keine Weitsicht

„Gier frisst Hirn“.

Noch bis März 2000 meinten viele, sie könnten an der Börse (Neuer Markt) mit ein paar Einzelaktien das große schnelle Geld verdienen. Mittlerweile wissen sie es besser: Wie gewonnen, so zerronnen.

Dennoch gibt es immer wieder Anleger, die von der Hoffnung auf das „schnelle Geld“ getrieben werden!

Die bittere Wahrheit: Das Geld ist schon noch da, nur hat es eben jetzt ein anderer.

2. Zu viel Emotionalität und übersteigertes Sicherheitsdenken

Ein Sprung vom Aktienzocker zum Sparbuchangsthasen?

Oft liegt der Fokus auf unrentablen Geldanlagen wie Sparbücher, Festgeldeinlagen, festverzinsliche Wertpapiere, Bausparverträge, deutsche Kapitallebensver-sicherungen, private deutsche Rentenversicherungen, Staatsanleihen, … statt auf qualitativ ausgewählten Sachwerten.

Viele haben anscheinend vergessen, dass mit diesen sog. konservativen, vermeintlich sicheren, Geldanlagen noch nicht einmal die Inflationsrate verdient wird.

Ungefähr 0,5 – 1% pro Jahr zahlt die Bank oder Sparkasse den Anlegern momentan auf ihre Sparbucheinlagen. Dagegen werden ihnen für einen Überziehungskredit 10-19% pro Jahr abgenommen. Eine stolze Marge! Sparen in Geldanlagen macht also tatsächlich reich. Die Frage ist nur wen, Sie als Anleger oder die Bank?

Damit Sie selbst vermögend werden und sich nicht noch weiter „arm sparen“, sollten Sie sofort sinnvoll kombiniert (diversifiziert) die Anlageformen (Anlageklassen) ändern.

3. Vertrauen auf den falschen Berater

Zu Recht erwartet der Anleger oder Versicherungskunde von seinem (hoffentlich) qualifizierten Bank-, Sparkassen-, Versicherungs– oder Bausparkassenvertreter einen unabhängigen Rat!

Niemand darf allerdings glauben, dass er von einem abhängigen Ein- oder Mehrfirmenfirmenvertreter, dazu zählen auch Unternehmen wie AWD, OVB, DVAG usw., die mehr oder weniger die hauseigenen Produkte einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung verkaufen, einen wirklich unabhängigen Rat erhalten kann!

Ihr Ansprechpartner in der Finanzbranche sollte in erster Linie unabhängig sein. Ethik und die richtige Qualifikation sind ebenfalls Grundvoraussetzung, um richtig und kundenorientiert beraten zu können. Finanzmakler sind hier erste Ansprechpartner, da sie im Auftrag ihrer Kunden arbeiten und ausschließlich diesem verpflichtet sind.

Wer sich nicht an diese Beratungsoption hält, erfährt langfristig gesehen Verlust, Frust und finanzielle Abhängigkeit.

4. Fixierung auf steuerliche Aspekte

Maximierung von Verlustzuweisungen ist sicherlich ein Aspekt einer Kapitalanlage, welche jedoch immer in Verbindung stehen sollte mit einer nachhaltigen Verbesserung der Nachsteuerrendite in Sachwertanlagen.

Freibeträge und rechtzeitige Schenkungen zur möglichen Verringerung der Erbschaftsteuer werden oftmals nicht berücksichtigt.

5. Keine oder ungenügende Risikostreuung

Unter Liquiditäts-, Rendite- bzw. Steuergesichtspunkten unvernünftige Strukturierung der Vermögensanlagen.

„Nicht alle Eier in einen Korb legen …“

Für diese Erkenntnis bekam Harry Max Markowitz im Jahr 1990 den Nobelpreis für Wirtschaft.

Unser E-Book „Geld richtig anlegen“ hilft Ihnen, diese Fehler zu vermeiden.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Kompetenzteam SicherPlanen

Welche Versicherung Studenten brauchen

Im Oktober beginnt das neue Wintersemester. Tausende von Studienanfängern strömen dann in die Hörsäle der Universitäten und Fachhochschulen. Neben der Herausforderung, sich in einem völlig neuen Umfeld neu orientieren zu müssen, ist auch die Frage nach dem notwendigen Versicherungsschutz sehr wichtig. Lt. Verbraucherzentrale NRW sind es nicht wirklich viele Policen die Studenten brauchen:

Krankenversicherung:
Hier handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Viele Studenten sind
über ihre Eltern gesetzlich beitragsfrei krankenversichert. Die Familienversicherung
besteht unabhängig davon, ob Studenten zu Hause wohnen oder nicht. Dies gilt bis
zum 25. Lebensjahr. Erst danach müssen sie sich eine eigene Krankenversicherung
suchen. Wenn die Eltern privat krankenversichert sind, muss der Student sich in der
Regel selber versichern. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es bei den
privaten Versicherungen nicht.

Auslandsreise-Krankenversicherung:
Eine sehr sinnvolle Versicherung, besonders dann, wenn man evtl. ein Teil des
Studiums im Ausland absolviert werden will,   da die Krankenkassen die Kosten für
einen Rücktransport  im Krankheitsfall meistens nicht übernehmen. Außerdem zahlen
die Krankenkassen nicht immer für alle Behandlungskosten im Ausland.

Privathaftpflichtversicherung:
Wie jeder Bürger sollten auch Studenten eine solche Versicherung haben, denn sie
springt ein, wenn man jemand anderem einen Schaden zufügt – und das kann schnell
passieren. In der Regel sind auch volljährige Studenten in der Haftpflichtversicherung
der Eltern mitversichert,  auch wenn sie nicht zu Hause wohnen. Wichtig ist aber, dass
man sich in den Versicherungsbedingungen informiert und den Versicherer über den Studienort in Kenntnis setzt.

Hausratversicherung:
In der Regel ist der Hausrat in der Studentenwohnung über die sog. Außenversicherung der elterlichen Police abgesichert. Allerdings ist die Versicherungssumme meistens auf 10% reduziert. Hier ist zu prüfen, ob das ausreicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Für Studenten ist es genauso wichtig wie für alle, die von ihrer Arbeitskraft abhängig sind, diese abzusichern. Auch wenn man noch keinen konkreten Beruf ausübt, besteht das Risiko, durch Krankheit, Verschleiß oder Unfall gesundheitlich so stark beinträchtigt zu werden, dass das Studium nicht fortgesetzt und der angestrebte Beruf nicht ausgeübt werden kann. Viele Versicherungen bieten hier spezielle Studententarife an.

Über notwendige Tarifinhalte sollte man sich rechtzeitig bei einem unabhängigen Berater informieren.

Mit den besten grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Wie sollten sich Patienten zusätzlich versichern?

Oft fragen sich gesetzlich Krankenversicherte, ob sie für den Fall einer ernsten Erkrankung wirklich gut abgesichert sind. Der Vergleich mit privat Versicherten vermittelt meistens den Eindruck einer Zwei-Klassenmedizin.
Um den bestehenden Qualitätsunterschied auszugleichen, bieten die Versicherungsge-sellschaften Zusatzversicherungen an.  Allerdings ist das Angebot   unüberschaubar krank_im_Urlaubund nicht alles, was Werbung und Versicherungsvertreter Kunden nahelegen, ist außerdem wirklich sinnvoll, findet Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Laut Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben Verbraucher mehr als 47 Millionen private Zusatz-Policen  abgeschlossen. Welche dieser Policen ist aber wirklich sinnvoll?
Zunächst einmal sollte sich jeder darüber klar werden, welche Leistungen denn persönlich gewünscht sind.

Auslandreisekrankenversicherung
Wer im Krankenhaus sein Zimmer nicht mit anderen Patienten teilen will, kann private Zusatz-Versicherungen abschließen.
Diese wirklich wichtige Absicherung, da sind sich Verbraucherschützer und Versicherer ausnahmsweise einig, haben bereits ca. 24 Millionen Personen abgeschlossen.

„Diese Versicherung sollte wirklich jeder haben, der ins Ausland reist“, sagt Weidenbach. „Diese Police ist eine sehr sinnvolle Ergänzung“, erklärt auch Dirk Lullies vom PKV-Verband in Berlin.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei weitem nicht für alle Behandlungen im Ausland. Selbst für einen medizinisch gebotenen Rücktransport ins Heimatland muss der Versicherte selber aufkommen, Da diese Kosten sehr hoch sein können, sollten auch privat Versicherte eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung haben.

Zahnzusatzversicherung
Die Angaben über die Höhe der Kostenerstattung durch eine Zahnzusatzversicherung ist meistens verwirrend. Da ist die Rede von 80, 90 oder 100 Prozent – doch worauf beziehen sich diese Angaben?
Manche Produkte stocken die Kassenzuschüsse beim Zahnersatz auf. Hier wird meist der Kassenanteil für eine billige Behandlung verdoppelt, der Zuschuss der Versicherung ist also gering. Andere Versicherer tragen 70 Prozent und mehr der gesamten Behandlungskosten – der eigene Anteil an der Gesamtrechnung sinkt.

Kunden sollten grundsätzlich darauf achten, auch wirklich das zu versichern, was sie sich vorstellen. Sehr preiswerte Policen sehen keine aufwendigen Leistungen wie Implantate vor. Verträge mit solchen Leistungen sind kostspielig.

Stationäre Zusatzversicherung
Am deutlichsten ist die medizinische Zweiklassenversorgung bei einem Klinikaufenthalt zu erkennen. Mit einer stationären Zusatzversicherung   können sich gesetzlich Versicherte den Status eines Privatpatienten im Krankenhaus verschaffen. Je nach Eintrittsalter können solche Policen allerdings recht teuer sein.

Die Mehrkosten für eine angenehmere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer kann man möglicherweise selbst zahlen. Wenn es allerdings darum geht, die Behandlung vom Chefarzt oder einem anderen gewünschten Spezialisten durchführen zu lassen, stößt meistens schnell an seine finanziellen Grenzen. Wer den schnellen Zugang zu einem Spezialisten wünscht, liegt mit einer stationären Zusatzversicherung richtig. Auch hier sollten sich Kunden mit den unterschied-lichen Leistungsspektren befassen.

Privates Krankentagegeld
Für Selbstständige und gut verdienende Arbeitnehmer ist ein privates Krankentagegeld sehr sinnvoll. Denn gesetzlich krankenversicherte Berufstätige bekommen bei langer Krankheit zurzeit maximal 2756 Euro Krankengeld pro Monat von ihrer Kasse – selbst wenn sie sonst das Doppelte verdienen. Für Arbeitnehmer sind es sogar nur 2.426 Euro, da die Krankenkasse noch Sozialversicherungsbeiträge abzieht.

Aber auch „Normalverdiener“ kann sich der Abschluss einer solchen Versicherung lohnen. Wer länger als 6 Wochen krank ist und nicht arbeiten kann, erhält von der Krankenkasse lediglich 70% des Bruttogehalts.
Dabei gilt: Die Summe darf den Betrag von 90% des letzten Nettoeinkommens nicht über-schreiten
Oft fehlt dann ein entscheidender Betrag in der Haushaltskasse.

Krankenhaustagegeld
Der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung ist eher verzichtbar. Sie zahlt für jeden Tag eines Klinikaufenthalts den vereinbarten Betrag. Aber sie ist nicht geeignet, den Verdienstausfall auszugleichen. Das können Krankentagegeldversicherungen besser.

Unser kostenloses E-Book zeigt Versicherungen, die der Mensch nicht braucht und solche, die notwendig sind!

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

Ist eine Handy-Versicherung sinnvoll?

Handy defekt

Häufig ist der Kauf eines Elektrogerätes mit dem Angebot eine Geräteversich- erung verbunden. Viele Kunden schlie- ßen solche Versi- cherungen ab, ohne deren Notwendigkeit und Leistungsspek- trum geprüft zu haben. Dies sollte der Käufer eines neuen Fernsehers oder Smartphones jedoch unbedingt tun denn Verbraucher- schützer meinen, dass in der Regel ein Abschluss nicht lohnt, da die Ver tragsbedingungen zu streng sind.

Es ist wichtig, zu wissen, dass beim Neukauf eines Gerätes eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung gilt. Doch wenn der Hersteller abblockt, ist es für Kunden oft schwierig bis unmöglich, ihre Ansprüche durchzusetzen. Da klingt das Angebot einer sogenannten Garantieverlängerung oder Geräteversicherung sehr verlockend. Aber Verbraucherschützer sehen die Angebote kritisch.

Lt. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gilt. „Innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf muss der Kunde nicht beweisen, dass das Gerät schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war.“
Danach kehrt sich die Beweislast aber um, und der Kunde hat es schwer, zu seinem Recht zu kommen.

Dies Problem sollen Geräteversicherungen lösen. Und so nehmen viele die kostenpflichtigen Garantieverlängerungen dankbar an, in dem Glauben, sich Ärger bei einem Defekt des Geräts zu ersparen.

Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass die Versicherungen oft nicht so gut sind, wie es auf den ersten Blick scheint. „Da sind so viele Haken und Ösen, dass sich das in der Regel nicht lohnt“, sagt Juristin Weidenbach.
So gibt es zum Beispiel bei  Diebstahlversicherungen für Handys so strenge Bedingungen, dass man das Gerät nie aus der Hand lassen darf. Wem aber ist es noch nie passiert, dass sein Handy unbeaufsichtigt war?

Sollte die Diebstahlschutz-Versicherung tatsächlich einmal einspringen, zahlt sie in der Regel nur den Restwert des Geräts. Die Hausratversicherung übernimmt hingegen grundsätzlich den Neuwert. Sie springe aber auch nur bei einem Raub ein, nicht bei einem einfachen Diebstahl.

Das größte Problem bei den Policen ist, dass nicht der Wiederbeschaffungswert sondern nur der Zeitwert ersetzt wird, da dieser bekanntlich, wegen des rasanten technischen Fortschritts, sehr schnell abnimmt.

Ohne einen Blick ins Kleingedruckte sollte man nie einen Versicherungsvertrag unterschreiben. So kann man abwägen ob Geräteversicherungen überhaupt notwendig sind. Existenziell wichtig wie die absolut notwendige Privathaftplicht oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind sie auf keinen Fall.

Aber nicht nur Geräteversicherungen sind oft nutzlos.
Generell sind viele Verbraucher überversichert. Welche Policen Sie garantiert nicht brauchen finden Sie in unserem kostenlosen E-Book.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge