Wann ist man berufsunfähig?

ÜberfordertEs kann jeden treffen: krankheitsbedingt ist man nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben! Plötzlich fehlt das Einkommen, welches zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards benötigt wird. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob man selber alles getan hat, um diesen Einkommensverlust auszugleichen.

Häufig lautet die Antwort auf diese Frage: „Nein, ich habe es versäumt, frühzeitig eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen!“

Zumindest finanziell besser gestellt ist derjenige, der sich rechtzeitig gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert hat. Tritt der Fall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Sorgen für den Betroffenen.

Jedoch stellt sich oft die Frage, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt! Denn nur wenn diese Frage eindeutig geklärt ist, macht es Sinn, einen Leistungsantrag beim Versicherer zu stellen. Für den Versicherten kann die Einschätzung der Situation durchaus nicht eindeutig sein. Die Hilfe eines Spezialisten ist in diesem Fall sehr hilfreich und zu empfehlen.

Grundsätzlich gilt, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, auf Grund von Krankheit, Körperverfall oder Körperverletzung, ihren Beruf nicht mehr im bedingungsgemäßen Ausmaß für einen definierten Zeitraum ausüben kann. Im Einzelfall muss diese Definition allerdings entsprechend der Gesamtsituation des Versicherten bzgl. seines gesundheitlichen Zustands ausgelegt werden.

Relevant ist in diesem Zusammenhang weder der evtl. einmal erlernte, noch ein irgendwann einmal ausgeübter oder im Versicherungsantrag angegebener Beruf. Nur der zuletzt konkret ausgeübte Beruf wird als Maßstab herangezogen (OLG Hamm v. 10.11.2010, Az. I-20 U 64/10).

Die maßgebliche Berufstätigkeit muss der Versicherte gegenüber der Versicherung in seiner konkreten Ausgestaltung nachvollziehbar darstellen. Dies gilt für Art, Umfang und Häufigkeit der regelmäßig anfallenden Arbeiten sowie die körperlichen und geistigen Leistungsanforderungen
(OLG Köln v. 27.02.2008, Az. 5 U 237/06). Ebenso ist die Darstellung einer bespielhaften Arbeitswoche mit konkretem Stundenplan hilfreich, um dem Versicherer ein Bild der beruflichen Beanspruchung zu vermitteln (OLG Koblenz v. 11.03.2004, Az. 10 U 744/03). Auch die nachvollziehbare Erklärung der gesundheitlichen Hindernisse zur Berufsausübung darf nicht vergessen werden, um eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit feststellen zu können.

Ein zusätzliches Prüfungskriterium der Versicherer ist eine evtl. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Stellt sich heraus, dass der Versicherte bereits im Antrag nicht alle Angaben korrekt gemacht hat, wird der Versicherer versuchen, die Gültigkeit des Vertrages anzufechten, um Leistungsfrei zu werden.

Die Vielzahl der bei einem Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu beachtenden Kriterien sollte jeden Versicherten veranlassen, die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Das BU-Risiko verändert sich mit dem Alter

Burn Out geschriebenJe nach Alter ist das Risiko, wegen eines körperlichen Gebrechens, berufsunfähig zu werden und die Einkommensgrundlage zu verlieren, recht unterschiedlich. Entsprechend angepasst sind die Angebote der Versicherer für den passenden Versicherungsschutz.  Um hier nicht den Überblick zu verlieren, ist es wichtig, dass sich Kunden über die verschiedenen Optionen informieren, am besten durch einen qualifizierten Versicherungsmakler.

Laut einer Studie des Analysehauses Morgen & Morgen sind dies die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit:

  1. Psychische und Nervenkrankheiten

Burnout und ähnliche Erkrankungen sind mit 28,6 Prozent häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Hier liegt die Generation 50+ (28,8 Prozent) und Jüngere (26,5 Prozent) nahezu gleichauf.

  1. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats

An zweiter Stelle folgen mit 21,4 Prozent Rückenschmerzen und andere Leiden des Bewegungsapparates. Unter 40-Jährige sind mit 22,5 Prozent stärker betroffen als die Älteren.

  1. Krebs und andere Geschwülste

Insbesondere für Menschen im Alter zwischen 41 und 50 Jahren sind Krebserkrankungen und Geschwülste Hauptursache einer Berufsunfähigkeit.  Aber auch bei den unter 40-Jährigen sind diese Erkrankungen mit 14,5 Prozent ein häufiger Grund.

  1. Unfälle

Unfälle sind über alle Altersgruppen zu 9,5 Prozent verantwortlich für die Diagnose Berufsunfähigkeit. Hier wird allerdings das Risikogefälle besonders deutlich:
Die jüngste Versichertengruppe ist mit 15,1 Prozent besonders häufig betroffen. Die Altergruppe  41 bis 50 Jahre ist mit 10,2 Prozent und die über 50-Jährigen mit 5,7 Prozent deutlich weniger unfallgefährdet.

  1. Erkrankungen des Herzens und es Gefäßsystems

Genau umgekehrt ist das Risiko bei Herzerkrankungen (8,6 Prozent) verteilt. Vor allem der ältesten Versichertengruppe (12,1 Prozent) machen diese Krankheiten zu schaffen. Die mittlere mit 10,1 und die jüngste Altersgruppe mit lediglich 5,7 Prozent sind hier entsprechenden weniger gefährdet.

  1. Sonstige Erkrankungen

Alle anderen Gründe betreffen nahezu alle Altersgruppen einheitlich oft. Die Ältesten sind mit 16,22 Prozent, die Mittleren mit 15,32 Prozent und die Jüngeren mit 15,85 Prozent betroffen.

Quelle: MORGEN & MORGEN GmbH; Stand: 04/2015

All diese Fakten zeigen, dass eine frühzeitige  Orientierung über mögliche BU-Angebote und eine sinnvolle Vorsorge zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit mit der Gefahr des vollständigen Einkommensverlustes immer wichtiger wird, denn das Risiko besteht grundsätzlich alters- und berufsunabhängig.

Eine unabhängige Beratung durch die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gibt Ihnen Sicherheit.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Handwerkervorsorge zum Nulltarif

HandwerkerIm Zusammenhang mit der Diskussion um längere Lebensarbeitszeiten wird allgemein anerkannt, dass Arbeitnehmer in körperlich stark belastenden Berufen eine Sonderstellung bei diesem Thema einnehmen müssen.

Es ist klar, dass solche Berufe körperlichen Verschleiß und frühzeitige Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.
Körperlich schwer arbeitende Menschen sind häufig von Schädigungen der Wirbelsäule oder der Gelenke betroffen.

So kann ein Dachdecker beispielsweise seinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn durch die dauernde Beanspruchung seiner Wirbelsäule diese nicht mehr belastbar ist.
Die Folgen hiervon sind meist langwierige Behandlungen bis hin zu Frührenten.
Genau aus diesem Grund ist eine Berufsunfähigkeitsversicheruing für körperlich stark belastete Menschen ein zwingendes Muss.

Statistisch gesehen wird jeder Arbeitnehmer erwerbsunfühig. Diese Zahlen stimmen jedoch für Handwerker bei weitem nicht, wie folgende Tabelle zeigt:

Grafik gefährliche Berufe

Die Versicherungsbeiträge fallen für diese Berufe auf Grund des hohen Risikos überdurchschnittlich hoch aus. Dies macht es den meisten Arbeitnehmern unmöglich, eine so existenziell wichtige Absicherung zu erhalten.

Der Gesetzgeber hat seit dem 01.01.2014 durch eine Änderung im Steuergesetz den Handwerksbetrieben eine Möglichkeit geschaffen, ihren Arbeitnehmern Berufsunfähigkeitsschutz zum Nulltarif zu ermöglichen.

Geben Sie Ihren Mitarbeitern das Gefühl von Sicherheit und fordern hier nähere Informationen an:
Ich wünsche nähere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung zum Nulltarif

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Welche Versicherung für Berufseinsteiger?

RettungsschirmViele junge Menschen haben in den letzten Monaten den Schritt ins Berufsleben getan. Mit dem Beginn einer Berufsausbildung erzie- len sie nun eigenes Ein- kommen und müssen sich selber um den richtigen Versicherungs- schutz kümmern.

In diesem Zusammen- hang ist zu unter- scheiden zwischen Pflichtversicherungen, notwendigen privaten Versicherungen und weniger notwendigen Versicherungen.

Die Beiträge für die Pflichtversicherungen werden in der Regel direkt vom Arbeitgeber an die jeweilige Stelle überwiesen. Es handelt sich hier um:

Krankenversicherung: Der Arbeitnehmeranteil wird wie bei allen Pflichtversicherungen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Der Azubi kann die Krankenkasse frei wählen, muss sich aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entschieden haben. Wer bisher privat versichert war, sollte diese Versicherung als sog. Anwartschaft gegen einen geringen Beitrag weiterführen, um sich die Möglichkeit eines später problemlosen Wechsels ohne Gesundheitscheck in die private Vollversicherung zu erhalten.

Pflegeversicherung: Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall oder eine Krankheit zum Pflegefall wird.

Arbeitslosenversicherung: Diese Versicherung sichert bis zu 67 Prozent des letzten Nettolohns, wenn man, aus welchem Grund auch immer, arbeitslos wird.

Gesetzliche Rentenversicherung: Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als alleinige Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung: Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen, zahlt der Azubi hier keinen eigenen Beitrag. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, das Unfallrisiko seiner Arbeitnehmer während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg durch Beiträge zur Berufsgenossenschaft abzusichern.

Wichtige private Versicherungen

Privat-Haftpflichtversicherung: Häufig sind AZUBIS bis zum Abschluss der Berufsausbildung in der Police der Eltern mitversichert. Ist dies nicht der Fall, sollte eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Sie tritt z.B. ein, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden, hierzu zählen auch und vor allem körperliche Schäden, zugefügt wird; auch und gerade im Beruf. Sie ist somit eine wichtige Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie wird oft außer Acht gelassen, dabei ist sie für Azubis ganz besonders wichtig. Denn Berufseinsteiger bekommen in den ersten fünf Jahren keinen Cent aus der gesetzlichen Rentenkasse. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen, auch wenn man krankheitsbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Kfz-Versicherungen: Hat der Auszubildende ein eigenes Auto, so ist die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind oft sinnvolle Ergänzungen. Da Fahranfänger jedoch für eine Kfz-Versicherung in der Regel sehr hohe Beiträge zahlen, lohnt sich meistens die Zulassung und die Versicherung  des Wagens auf die Eltern.

Rechtsschutzversicherung: Da es im Straßenverkehr leicht zu Streitigkeiten kommt, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.  Auch hier ist zu prüfen, ob die Eltern eine solche Versicherung besitzen, da die Kinder im Normalfall bis zum 25. Lebensjahr mitversichert sind.

Alle weiteren Versicherungen sind von geringerer Wichtigkeit und sollten mit einem unabhängigen Berater auf evtl. Notwendigkeit geprüft werden.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge