Wann ist man berufsunfähig?

ÜberfordertEs kann jeden treffen: krankheitsbedingt ist man nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben! Plötzlich fehlt das Einkommen, welches zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards benötigt wird. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob man selber alles getan hat, um diesen Einkommensverlust auszugleichen.

Häufig lautet die Antwort auf diese Frage: „Nein, ich habe es versäumt, frühzeitig eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen!“

Zumindest finanziell besser gestellt ist derjenige, der sich rechtzeitig gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert hat. Tritt der Fall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Sorgen für den Betroffenen.

Jedoch stellt sich oft die Frage, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt! Denn nur wenn diese Frage eindeutig geklärt ist, macht es Sinn, einen Leistungsantrag beim Versicherer zu stellen. Für den Versicherten kann die Einschätzung der Situation durchaus nicht eindeutig sein. Die Hilfe eines Spezialisten ist in diesem Fall sehr hilfreich und zu empfehlen.

Grundsätzlich gilt, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, auf Grund von Krankheit, Körperverfall oder Körperverletzung, ihren Beruf nicht mehr im bedingungsgemäßen Ausmaß für einen definierten Zeitraum ausüben kann. Im Einzelfall muss diese Definition allerdings entsprechend der Gesamtsituation des Versicherten bzgl. seines gesundheitlichen Zustands ausgelegt werden.

Relevant ist in diesem Zusammenhang weder der evtl. einmal erlernte, noch ein irgendwann einmal ausgeübter oder im Versicherungsantrag angegebener Beruf. Nur der zuletzt konkret ausgeübte Beruf wird als Maßstab herangezogen (OLG Hamm v. 10.11.2010, Az. I-20 U 64/10).

Die maßgebliche Berufstätigkeit muss der Versicherte gegenüber der Versicherung in seiner konkreten Ausgestaltung nachvollziehbar darstellen. Dies gilt für Art, Umfang und Häufigkeit der regelmäßig anfallenden Arbeiten sowie die körperlichen und geistigen Leistungsanforderungen
(OLG Köln v. 27.02.2008, Az. 5 U 237/06). Ebenso ist die Darstellung einer bespielhaften Arbeitswoche mit konkretem Stundenplan hilfreich, um dem Versicherer ein Bild der beruflichen Beanspruchung zu vermitteln (OLG Koblenz v. 11.03.2004, Az. 10 U 744/03). Auch die nachvollziehbare Erklärung der gesundheitlichen Hindernisse zur Berufsausübung darf nicht vergessen werden, um eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit feststellen zu können.

Ein zusätzliches Prüfungskriterium der Versicherer ist eine evtl. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Stellt sich heraus, dass der Versicherte bereits im Antrag nicht alle Angaben korrekt gemacht hat, wird der Versicherer versuchen, die Gültigkeit des Vertrages anzufechten, um Leistungsfrei zu werden.

Die Vielzahl der bei einem Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu beachtenden Kriterien sollte jeden Versicherten veranlassen, die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger