Welche Versicherung für Berufseinsteiger?

RettungsschirmViele junge Menschen haben in den letzten Monaten den Schritt ins Berufsleben getan. Mit dem Beginn einer Berufsausbildung erzie- len sie nun eigenes Ein- kommen und müssen sich selber um den richtigen Versicherungs- schutz kümmern.

In diesem Zusammen- hang ist zu unter- scheiden zwischen Pflichtversicherungen, notwendigen privaten Versicherungen und weniger notwendigen Versicherungen.

Die Beiträge für die Pflichtversicherungen werden in der Regel direkt vom Arbeitgeber an die jeweilige Stelle überwiesen. Es handelt sich hier um:

Krankenversicherung: Der Arbeitnehmeranteil wird wie bei allen Pflichtversicherungen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Der Azubi kann die Krankenkasse frei wählen, muss sich aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entschieden haben. Wer bisher privat versichert war, sollte diese Versicherung als sog. Anwartschaft gegen einen geringen Beitrag weiterführen, um sich die Möglichkeit eines später problemlosen Wechsels ohne Gesundheitscheck in die private Vollversicherung zu erhalten.

Pflegeversicherung: Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall oder eine Krankheit zum Pflegefall wird.

Arbeitslosenversicherung: Diese Versicherung sichert bis zu 67 Prozent des letzten Nettolohns, wenn man, aus welchem Grund auch immer, arbeitslos wird.

Gesetzliche Rentenversicherung: Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als alleinige Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung: Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen, zahlt der Azubi hier keinen eigenen Beitrag. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, das Unfallrisiko seiner Arbeitnehmer während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg durch Beiträge zur Berufsgenossenschaft abzusichern.

Wichtige private Versicherungen

Privat-Haftpflichtversicherung: Häufig sind AZUBIS bis zum Abschluss der Berufsausbildung in der Police der Eltern mitversichert. Ist dies nicht der Fall, sollte eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Sie tritt z.B. ein, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden, hierzu zählen auch und vor allem körperliche Schäden, zugefügt wird; auch und gerade im Beruf. Sie ist somit eine wichtige Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie wird oft außer Acht gelassen, dabei ist sie für Azubis ganz besonders wichtig. Denn Berufseinsteiger bekommen in den ersten fünf Jahren keinen Cent aus der gesetzlichen Rentenkasse. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen, auch wenn man krankheitsbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Kfz-Versicherungen: Hat der Auszubildende ein eigenes Auto, so ist die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind oft sinnvolle Ergänzungen. Da Fahranfänger jedoch für eine Kfz-Versicherung in der Regel sehr hohe Beiträge zahlen, lohnt sich meistens die Zulassung und die Versicherung  des Wagens auf die Eltern.

Rechtsschutzversicherung: Da es im Straßenverkehr leicht zu Streitigkeiten kommt, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.  Auch hier ist zu prüfen, ob die Eltern eine solche Versicherung besitzen, da die Kinder im Normalfall bis zum 25. Lebensjahr mitversichert sind.

Alle weiteren Versicherungen sind von geringerer Wichtigkeit und sollten mit einem unabhängigen Berater auf evtl. Notwendigkeit geprüft werden.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

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