Was von der Rente noch abgezogen wird

Arme alte Frau

Die künftigen Rentner müssen mit hohen Abzügen für die Sozialversicherung rechnen, denn auch bei der Rente ist brutto nicht gleich netto. Zu den Abzügen für Pflege- und Krankenversicherung kommen auch immer häufiger hohe Steuern. Wie hoch die Abzüge im Einzelnen sind, hängt jedoch von der Art der Rente ab.

Bei der gesetzlichen Altersrente fallen immer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Während die Krankenversicherung jeweils zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger und zur Hälfte vom Rentner zu zahlen ist, muss der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent bei der Krankenversicherung und der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,05% alleine vom Rentner gezahlt werden. Durchschnittlich kommt man so auf einen Abzug von rund 10% für die Sozialversicherungen. Bei einem Rentner, der außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte bezieht, verringert sich die Bruttorente von 1000 Euro so auf 900 Euro netto.

Wer noch zusätzliche Einkünfte bezieht, der muss diese schon heute versteuern. Die gesetzliche Altersrente ist auch steuerpflichtig, aber nur dann wenn sie über einem Grundfreibetrag liegt. Versteuert werden muss jedoch nur ein Teil der Rente, die Grenze für diejenigen, die im letzten Jahr in Rente gegangen sind, liegt bei 64%. Dies entspricht bei einer Rente von 12.000 Euro einem Steuerfreibetrag von 4320 Euro, der dann dauerhaft auf der Steuerkarte eingetragen wird. In den nächsten Jahren wird sich der steuerpflichtige Anteil stetig erhöhen, bis 2040 die volle Rente zu versteuern ist.

Wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, muss für Betriebsrenten der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Dies gilt nicht für Mini-Betriebsrenten unter einem Betrag von 127,75 Euro. Betriebsrenten sind anders als gesetzliche Altersrenten voll zu besteuern. Nur wenn die Beiträge aus einem bereits versteuerten (Netto-)Einkommen gezahlt wurden, bezieht sich die Besteuerung nur auf den so genannten Ertragsanteil, also die Zinsen. Für Rentenempfänger ab 65 bedeutet das eine Besteuerung auf 18% ihrer Betriebsrente.

Riester-Renten unterliegen immer der vollen Steuerpflicht, allerdings müssen hier keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Ausnahme: Wer statt in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig versichert ist, muss diese Beiträge zahlen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Höhe aller Einkünfte und richtet sich nach der “wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“.

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Mit den besten Grüßen


Clemens Wigger
Experte für Risikovorsorge

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