Sind Handwerker rentenversicherungspflichtig?

Betteln in DeutschlandEin relativ hohes Altersarmutsrisiko haben alle Selbstständigen. Dies gilt natürlich auch für selbstständige Handwerker.
Diesem Risiko kann man als Betroffener nur vorbeugen, indem man private Altersvorsorge betreibt.  Doch bevor man in die Umsetzung geht, ist die Frage nach der voraussichtlichen Höhe der Rentenlücke zu beantworten. Dies fällt häufig nicht leicht.
Mit Hilfe eines Altersvorsorgespezialisten lassen sich jedoch alle offenen Fragen beantworten.Eine Basis für die die persönliche Kalkulation bietet der folgende Fragenkatalog:

 1. Besteht Versicherungspflicht?

Gerade für Existenzgründer heißt es herauszufinden, ob eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Für selbstständige Handwerker, deren Gewerbe in der Handwerksrolle eingetragen ist, (z.B. Heizungsbauer, Bäcker, Tischler oder Dachdecker) herrscht grundsätzlich Versicherungspflicht. Dies gilt auch für Gesellschafter eingetragener Personengesellschaften.
Ist man allerdings Gesellschafter-Geschäftsführer  einer GmbH oder UG, ist man versicherungsfrei, genau wie zulassungsfreie Handwerker (z.B. Fliesen- und Estrichleger) und handwerksähnliche Gewerbe.

  1. Wie hoch sind die Beiträge?

Es gilt der sog. Regelbeitrag, der im Westen 530,14 Euro und im Osten 451,60 Euro beträgt. Man kann vereinbaren, dass, ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens, dieser Beitrag entrichtet wird. Einsteiger, wie z.B. Junghandwerker, können sich innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach der Existenzgründung für den sog. halben Regelbeitrag entscheiden.  2015 beträgt dieser 265,07 Euro (West) bzw. 225,80 Euro (Ost). Liegt das monatliche Einkommen noch unter dem pauschal zugrunde gelegten Wert von 2.835 Euro (West) bzw. 2.415 Euro (Ost), ist es sinnvoll, dies als Berechnungsbasis anzugeben.
Dass diese Beiträge bei weitem nicht ausreichen, um eine akzeptable Altersrente zu erzielen, zeigen die auf der Basis jährlicher Regelbeiträge zu erwartenden Monatsrentenwerte von 28,39 Euro (West) bzw. 26,24 Euro (Ost).

  1. Kann man sich von der Pflichtversicherung befreien lassen?

Selbstständige Handwerker sind in den ersten 18 Jahren ihrer Selbstständigkeit  versicherungspflichtig. Erst danach ist es möglich, die gesetzliche Rentenversicherungspflicht zu kündigen.

Um eine korrekte Analyse zur Versicherungspflicht und der damit verbundenen individuellen Notwendigkeiten und Chancen erstellen zu können, benötigt ein Fachberater, neben den Antworten auf o.a. Fragen, noch weitere Informationen.

Erst die Summe aller Daten und Informationen bieten eine Basis für eine korrekte Beratung zu möglichen Vorsorgelösungen. Die Berater im Kompetenzteam SicherPlanen helfen, mit ihrem breit gefächerten Fachwissen, jedem Handwerker individuell passende Empfehlungen zu finden.

Kontaktieren Sie uns hier und sichern sich so Ihre Ansprüche.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Tu Gutes und rede darüber

zufriedener AN mit TextUmfragen zum Thema „Mittelstandskommunikation“ haben ergeben, dass der zunehmende Fachkräftemangel viele Unternehmer zwingt, umzudenken. Der Wert strategisch gesteuerter Kommunikation nach innen und außen findet bei mittelständischen Unternehmen immer größere Akzeptanz.

Obwohl 77 Prozent der Unternehmen der Kommunikation eine hohe Bedeutung zugestehen, haben noch immer 40 Prozent weder eine eigene Kommunikationsabteilung mit klarer Strategie noch verfügen sie über ein Budget für diese Aufgabe. Dies ergab eine wissenschaftliche Studie unter mehr als 750 mittelständischen und größeren inhabergeführten Unternehmen, die beispielhaft für den deutschen industriellen Mittelstand sind.

Wo Mitarbeiter knapp sind, fokussieren sich die Mittelständler bei ihrer Unternehmenskommunikation bisher dennoch vor allem auf marktorientierte Ziele um Kunden zu gewinnen, über Produktentwicklungen zu informieren oder sich neue Geschäftsfelder zu erschließen.

Eine sehr effektive Möglichkeit, sowohl die positive Kommunikation innerhalb der Belegschaft zu aktivieren als auch die Außenkommunikation voran zu treiben, um als Arbeitgeber bekannter zu werden, bietet die Vielfalt von sog. „Mitarbeiter-Benefits“. Hierzu zählen sowohl kostenlose Getränke und Obst am Arbeitsplatz als auch Maßnahmen zur Gesunderhaltung, betriebliche Krankenversicherungen (bKV), Einkaufsvorteile und vor allem strategische Lohngestaltung.

All diese Maßnahmen tragen zu einem positiven Arbeitsklima bei und motivieren die Mitarbeiter, auch im privaten Umfeld die Vorteile des Arbeitgebers zu loben. Doch auch als Arbeitgeber sollte man offensiv über die Vorteile des eigenen Unternehmens kommunizieren. Unter dem Motto „Tu Gutes und rede darüber“ bieten sich   Möglichkeiten, die Außendarstellung in kurzer Zeit zu verändern – und das ohne großen finanziellen Aufwand.

Bei der Umsetzung sinnvoller Strategien mit dem Ziel, die Unternehmenskommunikation zu verbessern und die Außenwirkung zu steigern unterstützen Sie die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Das BU-Risiko verändert sich mit dem Alter

Burn Out geschriebenJe nach Alter ist das Risiko, wegen eines körperlichen Gebrechens, berufsunfähig zu werden und die Einkommensgrundlage zu verlieren, recht unterschiedlich. Entsprechend angepasst sind die Angebote der Versicherer für den passenden Versicherungsschutz.  Um hier nicht den Überblick zu verlieren, ist es wichtig, dass sich Kunden über die verschiedenen Optionen informieren, am besten durch einen qualifizierten Versicherungsmakler.

Laut einer Studie des Analysehauses Morgen & Morgen sind dies die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit:

  1. Psychische und Nervenkrankheiten

Burnout und ähnliche Erkrankungen sind mit 28,6 Prozent häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Hier liegt die Generation 50+ (28,8 Prozent) und Jüngere (26,5 Prozent) nahezu gleichauf.

  1. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats

An zweiter Stelle folgen mit 21,4 Prozent Rückenschmerzen und andere Leiden des Bewegungsapparates. Unter 40-Jährige sind mit 22,5 Prozent stärker betroffen als die Älteren.

  1. Krebs und andere Geschwülste

Insbesondere für Menschen im Alter zwischen 41 und 50 Jahren sind Krebserkrankungen und Geschwülste Hauptursache einer Berufsunfähigkeit.  Aber auch bei den unter 40-Jährigen sind diese Erkrankungen mit 14,5 Prozent ein häufiger Grund.

  1. Unfälle

Unfälle sind über alle Altersgruppen zu 9,5 Prozent verantwortlich für die Diagnose Berufsunfähigkeit. Hier wird allerdings das Risikogefälle besonders deutlich:
Die jüngste Versichertengruppe ist mit 15,1 Prozent besonders häufig betroffen. Die Altergruppe  41 bis 50 Jahre ist mit 10,2 Prozent und die über 50-Jährigen mit 5,7 Prozent deutlich weniger unfallgefährdet.

  1. Erkrankungen des Herzens und es Gefäßsystems

Genau umgekehrt ist das Risiko bei Herzerkrankungen (8,6 Prozent) verteilt. Vor allem der ältesten Versichertengruppe (12,1 Prozent) machen diese Krankheiten zu schaffen. Die mittlere mit 10,1 und die jüngste Altersgruppe mit lediglich 5,7 Prozent sind hier entsprechenden weniger gefährdet.

  1. Sonstige Erkrankungen

Alle anderen Gründe betreffen nahezu alle Altersgruppen einheitlich oft. Die Ältesten sind mit 16,22 Prozent, die Mittleren mit 15,32 Prozent und die Jüngeren mit 15,85 Prozent betroffen.

Quelle: MORGEN & MORGEN GmbH; Stand: 04/2015

All diese Fakten zeigen, dass eine frühzeitige  Orientierung über mögliche BU-Angebote und eine sinnvolle Vorsorge zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit mit der Gefahr des vollständigen Einkommensverlustes immer wichtiger wird, denn das Risiko besteht grundsätzlich alters- und berufsunabhängig.

Eine unabhängige Beratung durch die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gibt Ihnen Sicherheit.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Riestersparen ist für jeden wichtig!

Staatlich gefördertDie Riester-Rente erweist sich großer Beliebtheit. Besonders das Zinstief sorgt dafür, dass die staatlich geförderte Rente eine tragende Säule der privaten Altersvorsorge
ist. Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: Zum Jahresende 2014 stieg die Zahl der Riester-Versicherungsverträge laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf annähernd 10,85 Millionen. Der Statistik zufolge
schlossen die Deutschen im Jahr 2014 rund 463.700 neue Riester- Versicherungsverträge ab – das waren fast 2,4 Prozent mehr als 2013.

Inzwischen steigt auch die Zahl derer, die eine Riester-Rente beziehen. Laut GDV beziehen mittlerweile 50.000 Riester- Versicherungssparer der „ersten Stunde“ eine entsprechende Rente. Wie sinnvoll diese Entscheidung für jeden Einzelnen
war, zeigt eine Untersuchung des unabhängigen Instituts für Transparenz (ITA), die jüngst Riester-Renten der „ersten Generation“ analysierte. Dabei kam heraus, dass selbst ein Single ohne Kind über zwölf Jahre eine durchschnittliche Rendite auf den Eigenbeitrag von 3,99 Prozent erzielte, mit Kind erreicht der Wert sogar 5,77 Prozent – eine mögliche zusätzliche Steuerersparnis nicht eingerechnet.

Am besten schnitten im Vergleichsfeld übrigens die Riester- Produkte der Lebensversicherer ab. Die Riester-Fonds mussten hingegen in der Finanzkrise starke Wertverluste hinnehmen, die sie in den Folgejahren bis Anfang 2014 nicht mehr aufholen konnten.

Entscheidend für die Höhe der Rendite ist dabei zudem stets die Ausnutzung der staatlichen Förderung. Jeder Sparer, der im Rahmen eines Riester-Vertrags vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält pro Jahr 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Wer weniger als die genannten vier Prozent einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig.

Für Zulagenberechtigte, die Anfang 2014 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro.
Über die Zulagen hinaus können Riester-Sparer von Steuerermäßigungen
profitieren. Allerdings erkennt das Finanzamt bei Riester-Verträgen höchstens
2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben an.

Konkrete Informationen und Antworten auf offene Fragen erhalten Sie hier.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Private Zusatzvorsorge ist wichtig als Ergänzung zur Krankenkasse

beim ArztDie meisten Deutschen kennen es aus eigener Erfahrung: Als Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse stößt man immer wieder an die Grenzen der Basis-leistungen. Wer mehr als die Standardversorgung haben möchte, muss diese aus eigener Tasche bezahlen.

Abhilfe schafft hier nur eine private Krankenzusatzversicherung, welche die ent- sprechenden Wunschleistungen übernimmt. Je nach Vertragsgestaltung werden beispielsweise die Kosten für ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus und die Behand- lung durch den Chefarzt getragen. Andere  Tarife übernehmen die Kosten für regelmäßig neue Brillen, Naturheil- verfahren oder Zahnersatz.

Am häufigsten fallen die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung beim Besuch des Zahnarztes auf. Ein kaputter Zahn kann schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen.

Wer auf Naturheilverfahren und anthroposophische Behandlungs- sowie Heilmethoden setzt und die Kosten nicht privat tragen möchte, kann mit einer privaten Heilpraktiker- Zusatzversicherung diesen Belastungen aus dem Weg gehen. Entsprechende Tarife tragen dann die Kosten für Naturheilverfahren sowie diverse Alternativbehandlungen, wie etwa Akupunktur oder Homöopathie.

Auch Krankenhausaufenthalte lassen sich bekanntlich nur selten ganz vermeiden. Ein normaler Patientenbesuch verdeutlicht dabei bereits die Wichtigkeit einer ruhigen und erholsamen Atmosphäre für die persönliche Genesung im Krankenhaus. Egal ob Routineeingriff oder schwierige Operation – die Zeit nach dem Eingriff ist für jeden Patienten entscheidend, um möglichst schnell wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Da stören jedoch beispielsweise schnarchende Mitpatienten oder redselige Bettnachbarn erheblich. Abhilfe schaffen hier die Krankenhaustarife. Je nach Tarif ist dabei nicht nur die Unterbringung im Einzelzimmer, sondern auch die Versorgung durch den Chefarzt abgedeckt. Zudem erlauben viele Tarife die freie Wahl der Klinik. In Kombination mit anderen Tarifen sind wiederum auch Zahnersatz oder Brillen-leistungen günstiger zu haben.

So hat jeder seine individuelle Vorstellung von einer sinnvollen Ergänzung seines Krankenversicherungsschutzes. Um allerdings das passende Leistungsportfolio im Tarifdschungel der Anbieter zu finden, ist professionelle Hilfe angeraten. Hier stehen die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Berufsunfähigkeit – Risiko wird unterschätzt

Vielen Arbeitnehmern geht es ähnlich: Wegen einer Vorerkrankung bekommen sie keine oder lediglich eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung. Und die Liste der möglichen Handicaps ist lang. Sie reicht von Depressionen über Rückenleiden bis zu Kreislaufproblemen. In einem solchen Fall sollte sich der Betreffende fachlich beraten lassen. Oft gibt es Sonderangebote von Versicherungen, wo sich die Gesundheitsfragen statt auf die letzten fünf oder zehn Jahre lediglich auf drei Jahre beziehen. Eine weitere Möglichkeit bieten „betriebliche Kollektivtarife“, wobei nur sehr wenige oder keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Ähnliche Lösungen bieten sich auch im Bereich Krankenzusatzversicherung. Auch hier kann der Arbeitgeber über eine „Betriebliche Krankenversicherung“ Mitarbeitern mit Vorerkrankungen die den Abschluss von leistungsverbessernden Zusatztarifen ermöglichen. Wie diese Lösungen umgesetzt werden können, erfahren Sie bei unsren Experten.Wer sich für das Thema interessiert, stellt schnell fest, dass nahezu jeder Zweite in Deutschland jemanden kennt, der erwerbs- oder berufsunfähig geworden ist. Trotz dieser offensichtlichen Gefahr haben aber lediglich 22 Prozent bislang eine EU- oder BU-Versicherung abgeschlossen.

Diese Ergebnisse liefert eine Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Versicherung Hannoversche Leben.

Auffällig ist, dass mit 28 Prozent deutlich mehr Männer eine Police besitzen als Frauen mit gerade einmal 17 Prozent. Auch wer mehr verdient scheint sich des Problems bewusster zu sein. So haben gehobene Einkommensgruppen häufiger eine BU-Police als Geringverdiener.

Die bislang geringe Absicherungsquote ist umso erstaunlicher, als rund zwei Drittel der Menschen in Deutschland wissen, dass Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bei einer Erwerbsunfähigkeit nur sehr begrenzt ausfallen.

Bekanntlich ist „voll erwerbsunfähig“, wer krankheits- oder unfallbedingt nur noch drei Stunden pro Tag eine Arbeit jeglicher Art, unabhängig vom bisherigen Beruf, ausüben kann. Zusätzlich müssen die Mindestversicherungszeiten erfüllt sein.

Fatal ist, dass 33 Prozent der Befragten davon ausgehen, sie seien erwerbsunfähig, sobald krankheitsbedingt der derzeitige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Lediglich eine gute private Berufsunfähigkeitspolice reduziert das Risiko des Einkommensverlustes. Sie zahlt bereits, sobald medizinisch diagnostiziert wird, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Obwohl sich die wenigsten ernsthaft um ein individuelles Angebot bemüht haben, geben 47 Prozent der Befragten als Grund für das Fehlen der privaten BU-Versicherung an, die Kosten seien zu hoch. Rund 27 Prozent geben zu, sich noch nicht mit dem Thema und den Folgen einer Erwerbsunfähigkeit beschäftigt zu haben. Bei jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren liegt dieser Anteil sogar bei ca. 40 Prozent. In erster Linie sind es aber Geringverdiener, die sich überwiegend nicht in der Lage sehen, privat für den EU- oder BU-Fall vorzusorgen.

Ob dies tatsächlich so ist, lässt sich mit einer neutralen Beratung leicht klären. Die Spezialisten im Kompetenzteam SicherPlanen finden häufig bezahlbare Lösungen auch in schwer versicherbaren Fällen.
Sichern Sie Ihre Zukunft und fordern hier nähere Informationen an.

Mit den besten Grüßen
Clemens Wigger

Sicherheit für Handwerker

Roofer Working On Exterior Of New HomeDer Volksmund weiß: „Handwerk hat goldenen Boden“. Daran hat sich seit vielen Jahren nichts geändert. Doch was passiert, wenn der Handwerker eines Tages nicht mehr so kann wie er will, sprich verletzungs- oder krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird? In diesen Fall sah es für Handwerker lange Zeit düster aus. Wer in dieser Situation keine entsprechende Absicherung hatte, musste auf private Reserven zurückgreifen.

Die Zeiten solcher Unsicherheiten sind vorbei. Ein neues Konzept bietet Handwerkern eine kostengünstige Möglichkeit zur individuellen Berufsunfähigkeitsvorsorge an.

Um die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verdeutlichen, bietet sich ein Blick auf die Statistik an: So wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker allerdings ist die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden deutlich höher. Dieses Risiko sollte daher durch eine private Absicherung getragen werden.

Da viele klassische Berufsunfähigkeitsverträge aufgrund des individuellen Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar sind, gehen viele Handwerker leer aus.

Die neue Lösung greift nun auf eine seit 2014 zusätzlich bestehende Möglichkeit zur Auszahlung steuerfreier Vergütungsbausteine an Arbeitnehmer zurück. Mit diesem Betrag lassen sich sowohl eine Altersvorsorge als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung finanzieren.

Auf diese Weise können sich vor allem Handwerker auf Montage aber auch z.B. Angestellte in ambulanten Pflegeberufen, die sich bisher die unbedingt notwendige Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht leisten konnten, entsprechend absichern oder dafür sorgen, dass sie im Alter ihre Rentenlücke verringern.

Informieren Sie sich hier über Ihre individuellen Möglichkeiten. Mit den besten Grüßen Clemens Wigger

PKV-Wechsel ist teilweise noch möglich

imagesZum Jahreswechsel haben zahlreiche private Krankenversicherungen ihre Tarife angepasst. Während in manchen Fällen die Beiträge gesenkt oder neue Garantien ausgesprochen wurden, steht aber auch des Öfteren eine
Beitragserhöhung im Raum. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben den normalen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen durch neue Medikamente und Behandlungsmethoden sowie höhere Personalkosten sorgt auch bei den  privaten Krankenversicherungen das anhaltende Niedrigzinsniveau für Probleme. Denn ein Teil der Beiträge wird stets nach Risiko-gesichtspunkten angelegt, um damit später anfallende Kosten zu bezahlen.

Da die Renditen hierfür aufgrund der weltweit gesunkenen Zinsen nicht mehr wie früher erwirtschaftet werden können, werden die Kosten auf die Versicherten umgewälzt.

Allerdings muss eine Beitragsanpassung für Privatversicherte kein Dauerproblem werden, denn sie stellen einen guten Grund dar, nachzusehen ob Leistungen und Beiträge noch mit den eigenen Vorstellungen zusammen-passen, oder ob nicht doch ein Wechsel des Tarifs oder der Versicherung sinnvoll ist.

Dabei ist es wichtig zu wissen: Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Anpassung kann ein Versicherter die Sonderkündigung aussprechen. Das heißt bei Bekanntwerden Ende November kann noch bis Ende Januar eine Kündigung erfolgen und die Versicherung gewechselt werden.

Die Handlungsoptionen im Fall einer Beitragserhöhung richten sich nach Lebensalter, Gesundheitszustand und Versicherungsdauer. Je älter man ist, umso teurer wird der Umstieg zu einer neuen Gesellschaft.

Vorerkrankungen können außerdem zu höheren Beiträgen oder sogar Versicherungsausschlüssen führen. Schließlich kommt noch der Faktor Versicherungsdauer hinzu, denn im Fall eines Wechsels können die Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden.

Daneben gibt es auch innerhalb einer Versicherung verschiedene Möglichkeiten, die monatlichen Beiträge stabil zu halten bzw. zu senken. Neben der Erhöhung des Selbstbehalts besteht auch die Möglichkeit in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln.

Privatversicherte haben also jede Menge Optionen, für die jedoch eine ausführliche Beratung notwendig ist. Informieren Sie sich jetzt kostenlos bei den Experten im Kompezenzteam SicherPlanen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Rentenversicherungsjubiläum zeigt Bedarf privater Vorsorge auf

glückliche FamilieIm Dezember feierte die Deutsche Rentenversicherung ihr 125-jähriges Bestehen. Trotz der Feierlaune wurde dabei auch deutlich, dass es bei der Altersvorsorge nicht mehr ohne private Vorsorge geht. Am besten wurde dies in der Würdigung der Deutschen Rentenversicherung durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich. Sie zeigte sich überzeugt, dass die Reformen der vergangenen Jahre dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente „auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen“. Zugleich betonte sie jedoch auch, dass sich „eine angemessene Absicherung im Alter künftig nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsoge aufbauen lässt.“

Drei-Schichten-Modell

Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen hat die Politik bereits 2005 durch die Einführung des Drei-Schichten-Modells gesetzt. Sie reagierte damals auf den zunehmenden Reformdruck bei der Rente durch den demografischen Wandel. Angesichts von staatlichen Förder-angeboten, wie der Riester-Rente, ist eine sichere private Altersvorsorge im Rahmen des Drei-Schichten-Modells jedoch kein Hexenwerk. Die erste Schicht soll dabei in Form der gesetzlichen Rente die Grundversorgung sicher-stellen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte
Ergänzungen der individuellen Vorsorge. Unter die dritte Schicht fallen schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sowie andere Anlageformen.

Eigenmittel und Förderung

In der zweiten Schicht lassen sich durch die Kombination von eigene Mitteln und staatlichen Fördergeldern trotz des aktuellen Niedrigzinsniveaus attraktive Renditen erzielen und so eine vernünftige Altersvorsorge aufbauen. Das erste Kernelement ist hierbei die bekannte Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht hierbei in Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen. Jeder erwachsene Riester-Kunde erhält somit 154 Euro Grundzulage im Jahr, sofern er mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens investiert hat – abzüglich der staatlichen Zulagen wohlgemerkt. Zudem gibt es für jedes Kind weitere Zulagen. Je nach Gesamthöhe des Beitrags ergeben sich dann noch weitere Steuervorteile.

Betrieblich Vorsorgen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist das zweite Kernelement der zweiten Schicht. Die bAV ist inzwischen längt nicht mehr eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Heute können Arbeitnehmer von ihrem Chef eine bAV verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung. Dabei werden die bAV-Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen, so dass es Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben gibt.

Weitere Informationen zu Ihrer individuellen Situation erhalten Sie hier.
Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Glücksmanagement für den Unternehmenserfolg

Excited business group with arms up isolated over a white backgroundBitte lesen Sie den Artikel des Magazins „Wirtschafts Woche“:
Glücksmanagement: Chefs macht eure Leute glücklich!

Zu diesem Thema empfehlen wir das kostelose E-Book „Lohngestaltung – intelligent vergüten und den Gewinn steigern“!

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger