Ein relativ hohes Altersarmutsrisiko haben alle Selbstständigen. Dies gilt natürlich auch für selbstständige Handwerker.
Diesem Risiko kann man als Betroffener nur vorbeugen, indem man private Altersvorsorge betreibt. Doch bevor man in die Umsetzung geht, ist die Frage nach der voraussichtlichen Höhe der Rentenlücke zu beantworten. Dies fällt häufig nicht leicht.
Mit Hilfe eines Altersvorsorgespezialisten lassen sich jedoch alle offenen Fragen beantworten.Eine Basis für die die persönliche Kalkulation bietet der folgende Fragenkatalog:
1. Besteht Versicherungspflicht?
Gerade für Existenzgründer heißt es herauszufinden, ob eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Für selbstständige Handwerker, deren Gewerbe in der Handwerksrolle eingetragen ist, (z.B. Heizungsbauer, Bäcker, Tischler oder Dachdecker) herrscht grundsätzlich Versicherungspflicht. Dies gilt auch für Gesellschafter eingetragener Personengesellschaften.
Ist man allerdings Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG, ist man versicherungsfrei, genau wie zulassungsfreie Handwerker (z.B. Fliesen- und Estrichleger) und handwerksähnliche Gewerbe.
- Wie hoch sind die Beiträge?
Es gilt der sog. Regelbeitrag, der im Westen 530,14 Euro und im Osten 451,60 Euro beträgt. Man kann vereinbaren, dass, ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens, dieser Beitrag entrichtet wird. Einsteiger, wie z.B. Junghandwerker, können sich innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach der Existenzgründung für den sog. halben Regelbeitrag entscheiden. 2015 beträgt dieser 265,07 Euro (West) bzw. 225,80 Euro (Ost). Liegt das monatliche Einkommen noch unter dem pauschal zugrunde gelegten Wert von 2.835 Euro (West) bzw. 2.415 Euro (Ost), ist es sinnvoll, dies als Berechnungsbasis anzugeben.
Dass diese Beiträge bei weitem nicht ausreichen, um eine akzeptable Altersrente zu erzielen, zeigen die auf der Basis jährlicher Regelbeiträge zu erwartenden Monatsrentenwerte von 28,39 Euro (West) bzw. 26,24 Euro (Ost).
- Kann man sich von der Pflichtversicherung befreien lassen?
Selbstständige Handwerker sind in den ersten 18 Jahren ihrer Selbstständigkeit versicherungspflichtig. Erst danach ist es möglich, die gesetzliche Rentenversicherungspflicht zu kündigen.
Um eine korrekte Analyse zur Versicherungspflicht und der damit verbundenen individuellen Notwendigkeiten und Chancen erstellen zu können, benötigt ein Fachberater, neben den Antworten auf o.a. Fragen, noch weitere Informationen.
Erst die Summe aller Daten und Informationen bieten eine Basis für eine korrekte Beratung zu möglichen Vorsorgelösungen. Die Berater im Kompetenzteam SicherPlanen helfen, mit ihrem breit gefächerten Fachwissen, jedem Handwerker individuell passende Empfehlungen zu finden.
Kontaktieren Sie uns hier und sichern sich so Ihre Ansprüche.
Mit den besten Grüßen
Clemens Wigger